Maximal 4,5 Stunden on the Road
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Die vom Europäischen Parlament beschlossene Lenkzeitverordnung ist seit mit Mitte April in Kraft.
Es gilt: Fahrerinnen und Fahrer müssen nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Die maximale Tageslenkzeit darf nicht über 9 Stunden hinausgehen. Zusätzlich darf die tägliche Lenkzeit höchstens zweimal pro Woche auf nicht mehr als 10 Stunden verlängert werden. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen. Maximale Wochenlenkzeit: höchstens 56 Stunden, bzw. maximal 90 Stunden als Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen.
Zusätzlich sind die Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem Kollektivvertrag einzuhalten. Schon seit 1.1.2007 müssen lt. Bundeskollektivvertrag Busfahrer im Kraftfahrlinienverkehr nach 4 Stunden Lenkzeit eine 30-Minuten-Pause einlegen.
Gültig ist die neue Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Strafen, deren Höhe in Österreich bis zu 5.000 Euro betragen können, sind von den Fahrerinnen und Fahrern selbst zu bezahlen.
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