Arbeitnehmerschutz bringt Einsparungen in Millionenhöhe!

50 Prozent aller Erkrankungen sind berufsbedingt. Psychische Belastungen und Rückenbeschwerden sind Krankenstandsgrund Nummer 1. Schwerhörigkeit durch starken Lärm, Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten und Asthma stehen wiederum bei denjenigen Krankheiten ganz oben, die zur Berufsunfähigkeit führen. Mehr als 3400 Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sorgen in Salzburgs Betrieben dafür, dass die Mitarbeiter sicherer und gesünder ihrem Job nachgehen können. Mit 2700 KursteilnehmerInnen seit 1996 ist die AK der größte SVP-Ausbildner.

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Arbeitnehmerschutz statt Zahlenspiele!

Zahlreiche internationale und nationale Studien belegen es: Rund die Hälfte aller Erkrankungen sind berufsbedingt! Nach Berechnungen der Sozialversicherungsträger haben psychische Belastungen mit 31 Prozent mittlerweile den Hauptanteil an allen Krankenständen, gefolgt von körperlichen Belastungen mit 29 Prozent. Die Kosten dieser arbeitsbedingten Erkrankungen belaufen sich österreichweit etwa auf 3,6 Milliarden Euro! Alleine in Salzburg sind es rund 300 Millionen Euro.

Die AUVA registrierte im vergangenen Jahr (2008) unter den knapp mehr als 4,25 Millionen Versicherten rund 199.182 Schadensfälle. Rund 134.150 Fälle entfielen auf die Erwerbstätigen – 6000 mehr als im Jahr zuvor. Davon waren 121.542 Arbeitsunfälle und 1.574 Berufskrankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führten. Schwerhörigkeit durch starken Lärm, Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten und Asthma sind die Hauptgründe, warum Menschen ihren Job nicht mehr ausüben können. Die Risikogruppen nach Branchen: Metallarbeiter und Berufe im Baugewerbe.

300 Millionen Euro an Kosten durch arbeitsbedingte Krankenstände alleine in Salzburg: Das Einsparungspotenzial durch einen guten Arbeitnehmerschutz ist also enorm. Eine Senkung dieser Ausfälle um 10 Prozent, würde alleine in Salzburg also schon 30 Millionen einsparen.

Und diese Ausbildung ist für die AK wahrlich eine Erfolgsgeschichte: Die Kammer ist der größte Anbieter von SVP-Ausbildungen - mit Abstand vor der AUVA und dem WIFI. Rund 50 Prozent aller SVP im Bundesland Salzburg absolvieren ihre Grundausbildung bei der AK Salzburg. Seit 1995 waren das 1611 Personen im Bundesland. Hinzu kommen weitere 1100 TeilnehmerInnen bei den eintägigen Fortbildungsseminaren.

Als zusätzlicher Anreiz für die Arbeitgeber, bieten wir die Ausbildung sehr kostengünstig an.

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SVP – Was ist das, was tun sie?

Welchen Schaden kann Bildschirmarbeit anrichten - was ist zu beachten, wenn man den Großteil der Arbeit, vor dem Computer verbringt? Welche Mittel sind gefährlich für die Haut und wie kann man sich schützen? Und worauf muss bei einem Umbau geachtet werden? Das sind nur einige Dinge, mit denen sich SVP beschäftigen.

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind „Arbeitnehmervertreter mit einer besonderen Funktion auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz“, so steht es im Gesetz. SVP sind Mitarbeiter, die neben ihrer alltäglichen Arbeit für eine besondere Aufgabe zuständig sind: Sie kümmern sich im Betrieb um die Sicherheit und Gesundheit ihrer KollegInnen. Sie achten darauf, dass gesetzliche Schutzmaßnahmen eingehalten und entsprechende Schutzeinrichtungen- und vorkehrungen im Betrieb vorhanden sind. Sie informieren, beraten und unterstützen ihre KollegInnen und den Betriebsrat in Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Gemeinsam mit dem Betriebsrat vertreten sie die Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden und diversen Stellen. SVP vor Ort arbeiten eng mit den Präventivdiensten - den Arbeitsmedizinern und den Sicherheitsfachkräften - zusammen.

Treten Mängel auf, haben die SVP gegenüber dem Arbeitgeber, der Sicherheitskraft und dem Betriebsrat Alarm zu schlagen, Verbesserungsvorschläge zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet die SVP umfassend etwa über die Ergebnisse von Messungen (Arbeitsstoffe, Lärm, usw.), über etwaige Grenzwertüberschreitungen und auch über Arbeitsunfälle zu informieren. SVP müssen auch bei Umbauarbeiten, oder bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb angehört werden.

SVP haben auch die Aufgabe, die ArbeitnehmerInnen zur Mitarbeit in Belangen des Arbeitnehmerschutzes anzuregen. SVP fungieren als Vorbilder und motivieren die KollegInnen, die Schutzvorschriften einzuhalten.

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SVP ab 11 Mitarbeitern Pflicht

Das Arbeitnehmerschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP in Betrieben ab 11 Beschäftigten vor. Für die Bestellung der SVP ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. In Betrieben, wo kein Betriebsrat besteht, müssen alle ArbeitnehmerInnen über die beabsichtigte Bestellung informiert werden. Sie haben ein Einspruchsrecht innerhalb von vier Wochen.

Entscheidend für die Tätigkeit der SVP ist natürlich ihr Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Der Gesetzgeber verlangt, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für ihren Job verfügen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den SVP, die Zeit für Ausbildung (mindestens 24 Unterrichtseinheiten) und Weiterbildung zu gewähren.

Die Ausbildung umfasst unter anderem Bereiche wie:

  • Arbeitnehmerschutzgesetz,
  • Aufgaben der Arbeitsinspektion,
  • Bildschirmarbeit,
  • Schutzausrüstung,
  • gefährliche Arbeitsstoffe,
  • Berufskrankheiten,
  • Ergonomie,
  • Lärm,
  • Haut,
  • Erste Hilfe,
  • Suchtproblematik,
  • Brandschutz.

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