Jugendschutz: In manchen Geschäften bekommen Kinder fast alles - auch Gewaltvideos
-
|
Mehr
Nahezu jeder zweite von der AK in Salzburg getestete Elektrohändler verkaufte nicht jugendfreie Videos und Spiele an Minderjährige. Aber es kommt noch besser: Die ausgewählten Kinder waren so jung, dass sie eigentlich nur beschränkt geschäftsfähig sind. Außer zum Beispiel einer Wurstsemmel oder Buskarte dürften sie im Grunde fast Nichts kaufen. „Das zeigt wieder einmal, dass der Jugendschutz zu lax gehandhabt wird. Das Verhalten vieler Unternehmen muss sich ändern. Es braucht vereinheitlichte Strafmaße, mehr verpflichtende Kontrollen und bessere Schulungen, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.
- Zwei 13-jährige Mädchen und ein zwölfjähriger Bub testen
- Fast die Hälfte der getesteten 12 Geschäfte fiel durch
- Rückgabe durch Erziehungsberechtigte verlief anstandslos
- Neun Bundesländer - Neun verschiedene Rechtslagen
- Salzburg und Kärnten orientieren sich an Deutschland
Zwei 13-jährige Mädchen und ein zwölfjähriger Bub testen
Ende April schickte die AK zwei 13-jährige Mädchen und einen zwölfjährigen Buben in verschiedene Elektrohandelsgeschäfte. Die jungen Salzburger sollten testen, ob ihnen DVDs und Videospiele verkauft werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Die AK-Konsumentenschützer haben besonders grausame Inhalte ausgewählt: Zum Beispiel die Horrorfilme „Saw“, „Hostel“ und „Texas Chainsaw Massacre“, in denen Glieder abgesägt, Kannibalismus betrieben und zum Vergnügen gefoltert wird. Dazu kommen Gewaltspiele: In den USA gaben Jugendliche an, bei Gewalttaten von „Grand Theft Auto“ inspiriert worden zu sein. Dem Spiel werden unter anderem Gewaltverherrlichung und Rassismus vorgeworfen. In „Resident Evil“ schießt der Spieler auf menschenähnliche Zombies. Dass dabei viel Blut fließt kann man sich denken.
zum SeitenanfangFast die Hälfte der getesteten 12 Geschäfte fiel durch
Der Test der Arbeiterkammer lief in zwei Schritten ab. Zuerst betraten die Kinder das Geschäft, suchten sich das Video oder Spiel aus und gingen zur Kassa, um zu bezahlen. Dabei achteten sie besonders darauf, ob das Personal bezüglich des Alters Fragen stellt oder ob ihnen die Ware anstandslos verkauft wird.
Dabei fiel fast die Hälfte der getesteten Geschäfte durch. In fünf von zwölf Läden wurden die Waren ohne Probleme verkauft – und das nicht an Teenager, bei denen nicht immer zu erkennen ist, ob sie 18 sind oder nicht, sondern an zwölf- bis13jährige. Die Waren gingen also illegal an die Kinder. Interessant ist, dass die Produkte vor allem in den Landbezirken (in St. Johann und in Tamsweg) nicht verkauft wurden. In den sieben Läden, in denen die DVDs und Spiele nicht über den Ladentisch gingen, fragten die Verkäufer entweder nach dem Alter oder gaben sie den Kindern von vornherein nicht.
Rückgabe durch Erziehungsberechtigte verlief anstandslos
Im zweiten Schritt wurde das Verhalten des Verkaufspersonals bei der Rückgabe der Produkte durch Erziehungsberechtigte getestet – und zwar einige Minuten, nachdem die Kinder das Geschäft verlassen hatten. Die vermeintlichen Eltern gaben vor, in einem anderen Geschäft gewesen zu sein und den Film, beziehungsweise das Spiel dann im Einkaufskorb entdeckt zu haben. Bis auf eine Ausnahme wurde das betreffende Produkt in allen Filialen anstandslos zurückgenommen und das Kassapersonal entschuldigte sich. „Interessant ist, dass es in vielen Läden ein eingebautes Warnsystem gibt, das einen Ton von sich gibt und „Vorsicht, Artikel ab 18“ anzeigt, wenn Ware gescannt wird, die nur an Volljährige verkauft werden darf. Dennoch wurde die Ware gerade hier teilweise verkauft!“, kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler.
Mehr Schutz braucht Aufklärung, aber auch Kontrollen
Das zeigt, dass zwar konkrete Instrumente da sind, aber offensichtlich auch zu wenig Problembewusstsein. „Wir brauchen einen Maßnahmenmix, der Jugendschutz nicht nur am Papier sondern auch in der Realität garantiert. Für die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen müssen strengere Strafen möglich sein. Derzeit bestehen in jedem Bundesland unterschiedliche Vorgaben. Salzburg liegt beim Strafmaß mit maximal 7.300 Euro Verwaltungsstrafe im österreichischen Mittelfeld. Aber in Deutschland gibt es mit einer Maximalstrafe von 50.000 Euro deutlich striktere Jugendschutzbestimmungen“, so der AK-Präsident weiter. Der primäre Ansatzpunkt muss natürlich zunächst in der Prävention liegen: „Es geht in erster Linie darum, Jugendliche zu schützen. Deshalb sollte Aufklärung zu Altersfreigaben und dem Verkauf von Waren an Minderjährige, zum Beispiel durch Schulungen für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Standard sein. Zumindest in jedem Unternehmen, das im Handel tätig ist. Der zweite Schutzschild vor Missbrauch und illegalem Verkauf sind strengere Kontrollen. Konkrete Strafmaßnahmen für Betriebe sind das letzte Mittel. Aber auch hier gilt: Wenn das die einzige Möglichkeit ist, dann müssen Firmen Fehler finanziell verantworten“, sagt Siegfried Pichler. „Ein österreichweit einheitliches Strafmaß hätte eine größere Breitenwirkung und würde daher auch mehr Problembewusstsein schaffen.“
zum SeitenanfangNeun Bundesländer - Neun verschiedene Rechtslagen
„Unmündige Minderjährige unter 14 sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen nur so genannte Taschengeldgeschäfte, das sind Käufe von Waren mit geringem Preis, wie zum Beispiel eine Jause oder auch günstige altersgerechte CDs, tätigen. Ein teures Videospiel ist in jedem Fall unzulässig und kann zurückgegeben werden“, sagt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zellner. Die Altersangaben sind aufgedruckt. Wer den Jugendschutz nicht beachtet, dem drohen Verwaltungsstrafen! Die verschiedenen Bundesländer haben allerdings höchst unterschiedliche Strafmaße: Am niedrigsten fällt die Strafe mit bis zu 2.500 Euro in der Steiermark aus. Am höchsten in Kärnten (2.000-20.000 Euro). Salzburg liegt mit bis zu 7.300 Euro im Mittelfeld. „Eine Vereinheitlichung würde mehr Überblick schaffen und konsequenteres Handeln ermöglichen“, pflichtet Daniela Zellner dem AK-Präsidenten bei.
zum SeitenanfangSalzburg und Kärnten orientieren sich an Deutschland
Außerdem ist Salzburg gemeinsam mit Kärnten das einzige Bundesland, das sich bei der Ahndung von Vergehen konsequent an den strikten deutschen Einstufungen bezüglich Altersfreigaben orientiert (Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) für Filme, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Videospiele). Von der in Österreich zuständigen Behörde werden nicht einmal alle Produkte am Markt bewertet. „Bei etwa 10 Millionen verkauften DVDs und einem entsprechenden Umsatz von 112 Millionen Euro allein in Österreich brauchen wir ein engmaschiges Netz für Jugendschutz“, sagt Siegfried Pichler. Tipp von AK-Expertin Zellner: „Auf die Altersfreigabe zu schauen und dann den Ausweis zu verlangen kostet nichts – eine Strafe sehr wohl! Besonders beim kritischen Käuferalter um die 14 Jahre könnten sich Firmen viele potenziell unangenehme Komplikationen ersparen.“
-
|
Mehr
Kontakt
Internetabzocke, Telefon, Energie, Lebensmittel
Tel: 0662 8687-91
Reisen, Versicherung, Banken, Kredit
Tel: 0662 8687-92
Kaufen, Dienstleistungen, Gewährleistung, Schadenersatz
Tel: 0662 8687-90
Wohnen, Miete und Eigentum
Tel: 0662 8687-120
E-Mail:
konsumentenschutz@ak-salzburg.at

