Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit
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Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, können die nötigen zugekauften Leistungen meist ohnehin kaum damit bestreiten. „Dass Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld aber einen gewaltigen realen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen, ist eine ungerechte Härte“, sagt AK-Sozialexpertin Eva Stöckl. Die Inflation ist nämlich seit 1994 drei Mal so stark gestiegen wie das Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist nach der Einführung Mitte 1993 vier Mal erhöht worden, was aber die Inflation bei Weitem nicht abdeckt – diese ist nämlich drei Mal höher. Am stärksten wirkt sich der Kaufkraftverlust in der Stufe 1 aus: Das tatsächliche Pflegegeld von 154 Euro liegt um 37,6 Prozent unter dem mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnetem Wert von 247 Euro. In den Stufen 2 bis 7 beträgt die Differenz zwischen 16,2 und 17,8 Prozent. Im Durchschnitt aller Stufen beträgt die tatsächliche Erhöhung jedoch nur zehn Prozent. „Bei der bisherigen hohen Inflationsrate 2011 von 3,2 Prozent sind die Kaufkraftverluste noch höher“, so Stöckl.
In konkreten Zahlen: In der höchsten Stufe 7 bekäme ein pflegebedürftiger Mensch entsprechend der Inflation 1.976 Euro, de facto sind es 1.655 Euro; in der Stufe 6 beträgt die reale Leistung 1.242 Euro statt 1.482 Euro.
„Das Pflegegeld deckt ohnehin die tatsächlich benötigten Leistungen kaum ab“, sagt Stöckl, „für viele, meist alte Menschen, ist die Pflegebedürftigkeit ein ziemlich sicherer Weg in die Armut, falls sie nicht über ein dickes Sparbuch verfügen!“ Das Pflegegeld in der Stufe 1 von 154 Euro soll den Pflegeaufwand von 60 Stunden im Monat abdecken – das sind knapp 2,60 Euro für die Stunde.
Zahl der Pflegebedürftigkeit steigt
Derzeit beziehen rund 24.500 Personen in Salzburg Pflegegeld. Die demografische Entwicklung prognostiziert einen Anstieg der 50- bis 80-Jährigen bis 2017 um 21,4 Prozent, und der über 80-Jährigen um 16,5 Prozent. „Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand, und das nicht erst seit heute“, kritisiert Stöckl und beruft sich auch auf einen Bericht des Rechnungshofes 2010 zum Pflegegeld. Darin wird kritisch festgestellt, dass es in Österreich keine vom Einkommen unabhängige Wahlfreiheit zwischen stationärer Pflege und Pflege zu Hause gibt, und dass es keine umfassende Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit gibt. „Mit dem Pflegegeld ist nicht sichergestellt, dass die benötigten Leistungen angeboten und leistbar sind“, so Stöckl.
Pflegefonds ein erster richtiger Schritt
Die Finanzierung des Pflegefonds bis 2014 ist für die AK ein erster richtiger Schritt. Es muss jedoch über das Jahr 2014 hinaus eine nachhaltige Finanzierbarkeit sichergestellt werden mit einem Pflegefonds, der unterschiedliche Finanzströme, insbesondere die Einbeziehung von Vermögen bzw. Vermögenserträgen, zusammenführt. Weiters fordert die AK den Ausbau von Sachleistungen wie ambulante Dienste und ein erweitertes, flächendeckendes und leistbares Stundenangebot mit einheitlichen Mindeststandards für alle Bundesländer. „Investitionen in Soziale Dienstleistungen sichern nicht nur im Pflegefall ab, sondern schaffen auch Arbeitsplätze und somit Einnahmen für die Sozial- und Steuertöpfe“, betont Stöckl.
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