Familienbeihilfe: Geld während der Wartschleife
Für viele junge Menschen ergeben sich nach dem Schulabschluss mit 18 mehr oder weniger unfreiwillige Warteschleifen, gerade wenn Jobs rar sind. „Viele Junge und deren Eltern wissen aber nicht, dass es in dieser Zeit trotzdem noch Familienbeihilfe gibt“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. „Gerade in diesen Zeiten ist jeder Euro wertvoll, und unsere Experten helfen den Arbeitnehmern, zu ihrem Geld zu kommen!“
Die Familienbeihilfe für 18-Jährige beträgt je nach Geschwisterzahl zwischen rund 130 Euro und 180 Euro, ab dem 19. Geburtstag zwischen rund 152 Euro und 202 Euro. Dazu kommt noch der Kinderabsetzbetrag von rund 58 Euro im Monat. Bis 18 Jahre gibt es die Familienbeihilfe auf jeden Fall, zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Bedingungen:
- bei jungen Männern: wenn sie (noch) keinen Präsenz- oder Zivildienst leisten
- wenn sie beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind
- wenn der Bezug von Arbeitslosengeld oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes oder ein zu versteuerndes Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro im Monat liegt.
Auch rückwirkend beantragen
Den Antrag auf Familienbeihilfe können die Eltern beim Finanzamt stellen, er kann auch noch rückwirkend auf fünf Jahre gestellt werden. „Wenn eine Familie mehrere Kinder hat, die in den letzten Jahren in dieser Situation waren, kann das ein nützliches Zubrot sein“, gibt AK-Steuer- und Beihilfenexpertin Martina Blaha zu bedenken. „Wir stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung!“ Tel: 0662 8687-93
Unter Umständen gibt es im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe noch weitere steuerliche Vorteile, nämlich den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag mitsamt Kinderzuschlag. Außerdem kann sich der Topf für Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung von 2.920 Euro auf 5.840 Euro erhöhen.



