Bezahlungsinfo in Stelleninseraten

Verpflichtende Bezahlungsinfo in Stelleninseraten

Seit März 2011 muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif.

Wissen ArbeitgeberIn (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden.

Orientierungshilfe

Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können Sie dem Inserat in der Regel nicht entnehmen. Ist die Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss auch das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein.

Mehr als ein Drittel ignorieren die Regelung

AK und ÖGB warfen einen genauen Blick auf 1712 Stelleninserate. „Nur 1113, also 65 Prozent, enthielten alle geforderten Informationen. Mehr als ein Drittel der Inserenten ignoriert geltendes Recht“, kritisieren AK Frauenreferentin Stephanie Posch und ÖGB-Frauensekretärin Gabriele Proschofski.

Sanktionen, wenn das Inserat nicht passt...

Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es ab 1.1.2012 Sanktionen: Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können StellenbewerberInnen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.

Musterbrief für die Anzeige von Stelleninseraten ohne Gehaltsangabe

"Viele Unternehmen – bei einem Drittel kann man leider nicht von einigen wenigen sprechen – ignorieren das Gesetz offensichtlich immer noch. Das zeigt einmal mehr, dass es nicht genügt, nur auf freiwillige Maßnahmen zu setzen. Einkommenstransparenz ist eine Frage der Gerechtigkeit. Sie kann unter anderem helfen, die beharrlichen Nachteile unter denen Frauen beim Gehalt leiden, zu beseitigen. Und manchmal muss man der Gerechtigkeit eben auf die Sprünge helfen, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler."

Aus diesem Grund bieten AK und ÖGB auf ihren Webseiten jetzt die Möglichkeit, ein Schreiben herunterzuladen, mit dem der Rechtsbruch zur Anzeige gebracht werden kann.

>> Musterbrief

Betroffene Bewerberinnen und Bewerber können so direkt bei der Bezirks-verwaltung tätig werden. Oder man wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

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