Bilanz der Bezirksstelle Hallein

Jahresbilanz 2011 der Bezirkstelle Tennengau

Fast 6.300 Menschen suchten im Jahr 2011 Rat und Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Hallein. „Insgesamt sprachen 6.298 Personen telefonisch oder persönlich bei uns vor“, berichtet Bezirksstellenleiter Othmar Praml, „Spitzenreiter mit 6.049 Anfragen (96 Prozent) waren wie üblich arbeitsrechtliche Belange.“ 2011 intervenierte die AK-Bezirksstelle in insgesamt 215 Fällen und holte dabei rund 164.300 Euro an berechtigten Ansprüchen für die Arbeitnehmer heraus.

In 48 Fällen wurde 2011 der Klagsweg (mit einem Streitwert von insgesamt fast 158.000 Euro) beschritten. Davon konnten bis dato 39 Verfahren beendet und dadurch weitere 85.000 Euro für die Beschäftigten erstritten werden.
„In der AK haben die Menschen eine starke Lobby, auf uns kann Mann und Frau sich verlassen - die Zahlen zeigen, wie wichtig die AK vor Ort ist, wenn es darum geht, für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kämpfen“, so Pichler.

Laut Praml ist bei den Rechtsberatungen immer häufiger festzustellen, dass Dienstnehmer vom Dienstgeber gedrängt werden, während eines bestehenden Krankenstandes oder vor einem bevorstehenden Kur- oder Krankenhausaufenthalt das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, um sich so der Entgeltfortzahlungspflicht zu entschlagen. Diese Vorgangsweise wird auch von Leihfirmen praktiziert, wenn sie einen Auftrag verlieren und daher die überlassene Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird, obwohl der auf das Dienstverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag ausdrücklich bestimmt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen des Endes einer Überlassung frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende unter Einhaltung einer entsprechenden Kündigungsfrist kündigen darf. Um die Zustimmung der Dienstnehmer für eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu erhalten, werden diesen Wiedereinstellungszusagen erteilt, die meistens textlich so abgefasst sind, dass kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Wiedereinstellung besteht. „Aufgrund der oben aufgezeigten Vorgangsweise entfällt die Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers und der Dienstnehmer bezieht lediglich Krankengeld oder eine Arbeitslosenunterstützung, die allerdings nur etwa 55 Prozent des Nettoeinkommens beträgt“, informiert der Tennengauer Bezirksstellenleiter.

Ein zweiter Punkt, der der Arbeiterkammer sauer aufstößt: Es ist leider keine Seltenheit, dass Schäden, die vom Dienstgeber zu tragen sind, an Dienstnehmer abgewälzt werden, obwohl diese keinerlei Verschulden trifft und keine Haftung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz besteht.

Die AK hilft - Beispiele aus der Beratungspraxis

In einem Modegeschäft veruntreut eine Mitarbeiterin die Tageslosung in Höhe von 2.500 Euro. Dieser Betrag kann bei der vermögenslosen Mitarbeiterin aber nicht mehr zurückgefordert werden. Der Dienstgeber ist nicht bereit den Schaden selbst zu tragen, teilt diesen auf die übrigen Verkäuferinnen auf und zieht vom Gehalt einer teilzeitbeschäftigten Verkäuferin mit einem Einkommen in Höhe von netto Euro 770 in einem Zeitraum von zwei Monaten einen Betrag in Höhe von insgesamt 446 Euro netto ab. „Da die Vorgangsweise des Dienstgebers rechtswidrig ist, werden diese 446 Euro nun von uns eingeklagt“, berichtet Praml.

Ein Dienstnehmer ist im Gastgewerbe über fünf Jahre als Koch beschäftigt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden zwar der Lohn und die Sonderzahlungen bis zur Beendigung bezahlt, nicht aber der dem Dienstnehmer zustehende Abfertigungsanspruch im Ausmaß von drei Monatsentgelten. Eine Überprüfung durch die AK hat darüber hinaus ergeben, dass dem Dienstnehmer noch eine Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub im Ausmaß von 48 Arbeitstagen zusteht. „Aufgrund einer von uns eingebrachten Klage konnte die Abfertigung in Höhe von brutto 7.253 Euro sowie die Urlaubsersatzleistung in Höhe von brutto Euro 5.234, insgesamt also ein Betrag in Höhe von brutto 12.487 Euro erkämpft werden“, freut sich Bezirksstellenleiter Praml.

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