Bildungsscheck des Landes Salzburg

Das Land Salzburg fördert seit dem Jahr 2004 berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck. Mit Anfang 2008 wurden die Mittel dafür deutlich erhöht, so dass noch mehr Salzburger ArbeitnehmerInnen in den Genuss einer verbesserten Weiterbildungsförderung kommen können.

  • Wer wird gefördert? Personen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Land Salzburg, die keinen höheren Bildungsabschluss als die Matura haben.
  • Was wird gefördert? Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die an anerkannten Weiterbildungseinrichtungen stattfinden.
  • Wie hoch ist die Förderung im Normalfall? Es werden 50% der Kurskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 830,- € (für den Zeitraum 2008 – 2011) rückerstattet.
  • Gibt es Begünstigungen für bestimmte Maßnahmen oder Personengruppen? Für die Vorbereitung und Ablegung von Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfungen beträgt der Höchstbetrag 1.000,- €, ebenso für Lehrlinge, die die Berufsreifeprüfung ablegen wollen. Für Personen über 50 Jahren und Personen über 20, die keinen höheren Abschluss als die Pflichtschule haben, liegt der Höchstbetrag bei 1.250,-.
  • Wie kann ich den Bildungsscheck des Landes beantragen? Antragsformulare sind beim Amt der Landesregierung erhältlich, entweder telefonisch, per Mail oder über die Website des Landes Salzburg, wo sich auch nähere Informatioen zu Bedingungen, Fristen und Auszahlungsmodalitäten finden:

    Telefon: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 3/06 Sozialplanung, Gerhard Walcher: (0662) 8042–3681; Edith Böhm (0662) 8042–3607 E-mail: g.walcher@salzburg.gv.at oder edith.boehm@salzburg.gv.at Internet: http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
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