Das Dienstzeugnis: Türöffner oder Hemmschuh bei der Jobsuche?

Wer macht das Rennen um den freien Arbeitsplatz? Nicht selten hängt das von den Dienstzeugnissen der Bewerber ab. „ Das Gesetz erachtet Eintragungen und Anmerkungen in Arbeitszeugnissen, durch die dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, als unzulässig “, erklärt AK-Experte Rene Mussakhanian. Deshalb stößt man in der Praxis kaum auf unverhüllt negative Formulierungen wie: „Wir können den Arbeiternehmer nicht empfehlen“ oder „Wenn es ihre Gesundheit zuließ, arbeitete sie als ... “.

Häufiger und schwerer zu identifizieren sind dagegen Negativ-Botschaften, die sich hinter vermeintlich positiven Formulierungen verstecken. Mitunter sind diese Geheimcodes nur für das geübte Auge zu entschlüsseln“, erklärt Rene Mussakhanian. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich eine negative Formulierung darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend! Die Arbeiterkammer bietet eine Vorlage für ein qualifiziertes (die Arbeitstätigkeit wird beurteilt) Dienstzeugnis. Ein einfaches Dienstzeugnis enthält im Gegensatz zum qualifizierten keinerlei Beurteilungen, sondern lediglich die Angabe über die Dauer und Art der Tätigkeit.

Die AK bietet zahlreiche Broschüren zu ihren Beratungsbereichen zum kostenlosen Download an.

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