Holen Sie sich zuviel bezahlte Gebühren zurück

Haben Sie ihren November-Lohnzettel genau angeschaut? Ihr Dienstgeber hat da 10 Euro Gebühr für die e-card eingehoben. Haben Sie mehrere Dienstgeber, wurde der Betrag auch mehrmals abgebucht. Man muss aber nur einmal zahlen, alles andere kann man sich zurückholen.

Das Serviceentgelt für die e-card ist jedes Jahr im November fällig. Die Gebühr von 10 Euro wird vom Dienstgeber eingehoben, und zwar für die eigene e-card und für die e-card von Ehepartnern oder Lebensgefährten, die mitversichert sind. Von der Gebühr befreit sind mitversicherte Kinder und Pensionisten.

E-Card Gebühr: Einmal im Jahr

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Dieses Geld können Sie sich zurückholen.

Schicken Sie Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet. Den notwendigen Antrag können Sie sich aus der Infobox herunterladen.

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