Arbeitgeber sparen sich Millionen Kosten ihrer kranken Mitarbeiter

Auf dubiosen Wegen bringen viele Salzburger Dienstgeber ihre kranken Mitarbeiter um viel Geld, sparen sich Riesenbeträge und belasten die Gebietskrankenkasse mit Millionen. „Das ist eine unmoralische und unsoziale Vorgangsweise“, kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler und fordert die Wiedereinführung des so genannten Entgeltfortzahlungsfonds, der erst gar nicht zu solchen Tricks verleitete.

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Unsozial und unmoralisch

1.200 Salzburger Arbeitgeber haben in den vergangenen fünf Jahren während des Krankenstands das Dienstverhältnis vieler ihrer Mitarbeiter gelöst. In 1.184 Fällen wurde dieses Dienstverhältnis unmittelbar nach Ende des Krankenstands oder innerhalb der ersten drei Monate wieder fortgesetzt. Dies ergab eine Nachfrage des Salzburger Nationalratsabgeordneten Johann Maier im Parlament.

„In all diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass sich die Arbeitgeber die Kosten für den Krankenstand ersparen und der Gebietskrankenkasse aufgebürdet haben!“, kritisiert Siegfried Pichler.

Dieses unsoziale System kennt einen Sieger: den Dienstgeber. Und zwei Verlierer: die Krankenkasse und vor allem die kranken Menschen, die doppelt zum Handkuss kommen – sie müssen mit der Krankheit fertig werden und bekommen weniger Entgelt für den Krankenstand.

AK-Experten haben das fatale Geschäft durchgerechnet: Den 1.184 Arbeitnehmern entgingen so mehr als 500.000 Euro, die Krankenkasse verlor rund 5,2 Millionen Euro. Die Dienstgeber ersparten sich dagegen rund 4,5 Millionen Euro. (Die genaue Berechnung finden sie im Beispiel S.4).

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Dienstnehmer in Geiselhaft

Der Arbeitsklimaindex der Salzburger Arbeiterkammer hat ergeben, dass unter dieser Praxis der Chefetagen besonders Leiharbeiter leiden. Dort wird dieses üble Spiel besonders oft gespielt. „Das Traurige ist, dass den Dienstnehmern gar nichts anders übrig bleibt, als mitzumachen, wollen sie nicht ohne Arbeit auf der Straße stehen!“, sagt Pichler.
„Es gibt nur eine Möglichkeit, diese Praxis wirkungsvoll einzudämmen: die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds!“, fordert Pichler.

Dieser Fonds bestand bis Ende 2000 und wurde dann gegen den Widerstand vieler Experten abgeschafft. Was verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff? Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle wurde über einen Erstattungsfonds abgerechnet. Es war für den Dienstgeber daher nicht lukrativ, irgendeine Umgehungshandlung zu begehen. Der Erstattungsfonds wurde von den Gebietskrankenkassen verwaltet und die Beiträge von den Dienstgebern entrichtet.

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Beispiel für unselige Praxis

(Quelle: Anfragebeantwortung Gesundheitsministerium, Basis: Bruttolohn 2.000 Euro monatlich und 10-wöchiger Krankenstand)

Vorteil für den Dienstgeber: Was erspart sich ein Dienstgeber bei einem 10-wöchigen Krankenstand bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsverdienst von 2.000 Euro, wenn er diese Praxis ab dem ersten Tag Krankenstand (sechs Wochen volle EFZG, vier Wochen halbe Bezüge) anwendet.

Nachteil für die SGKK: (berechnet am selben Beispiel):
Die Sozialversicherung verliert Beiträge in der Höhe von 1.554,28 Euro und zahlt Krankengeld für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit von 2.831,40 = 4.385,68 Euro Schaden SGKK/Arbeitnehmer fiktiv für 1.184 Arbeitnehmer = 5.192.645,12 Euro (in alter Währung 71.452.354,65 Schilling).

Nachteil für den Dienstnehmer: Die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn für 10 Wochen (Arbeiter, Alleinverdiener, zwei Kinder) beträgt 443,42 Euro. Für Arbeitnehmer mit 2.000 Euro brutto sind 443,42 netto weniger ein schöner "Batzen" Geld. 1.184 Arbeitnehmer haben einen fiktiven Schaden von 525.009,28 Euro.

Die Ersparnis für den Dienstgeber beträgt Nettolohn, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer: 3.874,97 = fiktiv für 1.184 Arbeitnehmer = 4.587.964,48 Millionen Euro (in alter Währung wären das 63.131.767,63 Millionen Schilling). Das ist doch was - das zahlt sich aus.

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