Familienbeihilfe nach der Matura

Ob nach der Matura Schluss ist mit der Familienbeihilfe oder nicht, hängt davon ab, wie's nach der Schule weitergeht. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:

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Matura bestanden, danach Jobsuche

Dürre Zeiten: Wenn du dir nach der bestandenen Matura einen Job suchst, hast du keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Danach gibt es nur Familienbeihilfe, wenn eine Berufsausbildung (Studium, Fachhochschule etc.) gemacht wird.

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Matura bestanden, Job angetreten

Wenn du gleich nach der Matura zu arbeiten beginnst, erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ausnahme: Du machst zwischen Schule und Studium einen Ferialjob.

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Matura bestanden, Studium ab Herbst

In der Zeit zwischen Matura und dem frühestmöglichen Beginn der weiteren Berufsausbildung (z.B. Uni, FH) besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe.

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Matura nicht bestanden

Wenn du zum nächstmöglichen Maturatermin antrittst und dich ernsthaft und zielstrebig bemühst, die Matura zu schaffen, entscheidet die Nachprüfung. Also lernen und auf jeden Fall zur nächstmöglichen Maturaprüfung antreten!

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Job und Einkünfte während des Studiums

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wirkt sich selbst verdientes Geld nicht negativ auf den Bezug der Familienbeihilfe aus. Danach darf der verdiente Betrag die Steuerbemessungsgrundlage von 10.000 Euro nicht überschreiten. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld bleiben dabei außer Betracht.

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Präsenz- oder Zivildienst nach Matura

In den Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst bekommst du Familienbeihilfe, wenn du deine Berufsausbildung nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich fortsetzt.

In der Zeit zwischen Ende des Präsenz- oder Zivildienstes und Beginn einer Ausbildung gibt es ebenfalls Familienbeihilfe.

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