Finger weg von Plagiaten: Konsumenten zahlen drauf!

Internetkäufer und Urlauber wissen nur selten über die Rechtsfolgen Bescheid, die ihnen blühen können, wenn gefälschte Waren zugesendet oder zum Eigenbedarf eingeführt werden. Abgesehen davon, können die Konsumenten – gerade im Internet – ein Plagiat oft gar nicht als solches erkennen, weil die Profi-Fälscher immer perfekter ans Werk gehen.
Nicht nur finanziell kann das vermeintliche „Schnäppchen“ für den Endverbraucher zur Gefahr werden, denn Produktfälschungen stellen unter Umständen ein hohes Sicherheitsrisiko und auch Gesundheitsrisiko für die Konsumenten dar.

Gesundheitsgefahr durch Fälschungen

„Nach dem Motto ‚außen hui, innen pfui’ können Nachahmungen gefährlich werden“, erklärt Bettina Flöckner, Konsumentenschützerin der AK Salzburg. Man denke nur an giftige Farben in Kleidung, bei Spielzeug, unzulässige Zusammensetzungen von Wirkstoffen in Arzneimitteln oder an explodierende Handy-Akkus. „Gerade auch gefälschte Medikamente sind auf diesem boomenden Internet-Markt zu einem immensen Problem und einer großen Gefahr geworden“, betont Bettina Flöckner.

Grundsätzlich rät die AK Salzburg den Konsumenten: Finger weg von Imitaten, es zahlt sich nicht aus! Wer trotzdem und unverschuldet Probleme bekommt, sollte sich auf jeden Fall an die Konsumentenberatung wenden.

Hier einige Hinweise:

  • Für Rechteinhaber der Luxuswaren gibt es bereits an der EU-Außengrenze Schutz: Wurde z.B. per Internet bestellt, können Zollbehörden Postsendungen im Verdachtsfall oder im Auftrag der geprellten Markenfirmen zurückhalten und die gefälschten Waren vernichten.
  • Selbst wenn man einer Vernichtung der beim Zoll zurückbehaltenen Waren nicht widerspricht, ist der Vorwurf nicht beseitigt, dass man möglicherweise durch die Bestellung/Einfuhr der Waren in Rechte des geistigen Eigentums eingegriffen haben. Das bedeutet, dass der Rechteinhaber einen betroffenen Konsumenten weiterhin außergerichtlich und gerichtlich verfolgen kann.
  • War es leicht zu erkennen, dass es sich um Fälschungen oder unerlaubte Kopien handelt, kann der Rechteinhaber Schadenersatz verlangen.
  • Wie man auf ein anwaltliches Aufforderungsschreiben reagieren soll, hängt stark vom Einzelfall ab. Bei Urheberrechtsverletzungen kommt hinzu, dass man sich nicht auf die Unkenntnis der Fälschung stützen kann – hier reicht allein der Anbieten oder der Kauf des Produkts.
  • Unser Rat: Man sollte sich zunächst mit dem Anwalt der Gegenseite in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich aber, vor Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung diese rechtlich überprüfen zu lassen, da oftmals eine Vielzahl von Klauseln mit zu unterschreiben sind. Zu prüfen ist auch, worauf sich der Anspruch des anwaltlichen Schreibens stützt – markenrechtliche oder UWG-Ansprüchen können Konsumenten, die nicht gewerbsmäßig gehandelt haben, nicht entgegen gehalten werden. Auf gar keinen Fall aber sollte man nicht reagieren – wird die Sache vor Gericht gebracht, kann es unter Umständen sehr teuer werden.
  • Last not least: Wer in Italien oder Frankreich auf Shoppingtour gehen will, ist gut beraten, sich ob der Originalität der Produkte zu versichern: Den Touristen drohen Geldstrafen bis zu 10. 000 Euro beim Kauf von gefälschten Prada, Lacoste, Guccis & Co.
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