Unsere Forderungen an alle Vertreter Österreichs in EU-Organen und Institutionen

EU: von der Wirtschafts- und Währungsunion zur Sozialunion

Unsere Forderungen an die Vertreter Österreichs in EU-Organen und Institutionen:

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1. Erweiterung nur mit Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU

Die EU hat aus den Fehlern der letzten Erweiterungsrunde nicht gelernt. Beitrittsverhandlungen mit Kroatien stehen – wie bereits mit Bulgarien und Rumänien – aufgrund der Nennung von Beitrittsdaten (Kroatien will 2010 beitreten) und davon abgeleiteten Zeitplänen für den Verhandlungsabschluss unter enormem Zeitdruck, ungeachtet der tatsächlichen Fortschritte in der Übernahme des Rechtsbesitzstandes. Die seit 2004 erfolgte Verdoppelung der Mitgliedstaatenanzahl hat den inneren Zusammenhalt der EU gefährdet. Daher ist bei künftigen Beitritten die Integrationsfähigkeit der EU umfassend zu berücksichtigen und die Kandidaten haben die Aufnahmekriterien vollständig und rigoros zu erfüllen.

Zukünftige Erweiterungen der EU sind davon abhängig zu machen, ob die Union auf ihrem Weg zur sozialen und wirtschaftlichen Erneuerung entsprechende Fortschritte macht. Die Aufnahmefähigkeit der EU soll von folgenden sozialen Aspekten abhängig gemacht werden:

  • Verkleinerung des Wohlstandsgefälles mit der Zielvorgabe, dass alle EU-Staaten mindestens 50% des EU-Durchschnitts-BIP erreicht haben, bevor weitere Staaten aufgenommen werden können;
  • Deutlicher Rückgang der EU-Arbeitslosenquote;
  • Umkehrung des Trends der zunehmenden EU-Armutsquote;
  • Politische Einigung über einen zukunftsorientierten EU-Haushalt.
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2. Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping bei grenzüberschreitendem Einsatz von Arbeitnehmer

Insbesondere nach dem Ende der Übergangsfristen mit den neuen Mitgliedsländern werden die Möglichkeiten und Anreize, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, wesentlich größer. Weiters ist zu befürchten, dass ArbeitnehmerInnen aus einem Nicht-EU-Staat, die kein Aufenthalts- und Arbeitsrecht im entsendenden Staat haben, mit dem Dienstleister ein Dienstverhältnis (zumindest faktisch) lediglich für die Entsendung begründen. Eine Arbeitsmarktprüfung seitens Österreichs ist nicht möglich.

  • Für ArbeitnehmerInnen, die bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Unternehmen eingesetzt werden, sollen im Sinne eines fairen und ausgewogenen Wettbewerbs die gleichen Arbeitsbedingungen wie für inländische ArbeitnehmerInnen gelten.
  • In Österreich sind die rechtlichen Grundlagen für eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen entsandter ArbeitnehmerInnen zu schaffen und die Kontrollbehörden mit entsprechenden Ressourcen auszustatten. Die Möglichkeit effektiver innerstaatlicher Kontrollen muss gewährleistet sein; dh sie dürfen nicht durch europarechtliche Vorgaben verunmöglicht werden.
  • Die europaweite Regelung der grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken von Verwaltungsbehörden und eine europaweite Vollstreckung von Verwaltungsentscheidungen sind anzustreben. Bis zu einer derartigen Regelung ist sicherzustellen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden funktioniert, damit grenzüberschreitende Verfahren geführt werden können (Zustellung von amtlichen Schriftstücken, Vollstreckung im Ausland etc).
  • Die entsendeten drittstaatsangehörigen ArbeitnehmerInnen sollen im Herkunftsland über eine Zulassung zum Arbeitsmarkt verfügen und ein Aufenthaltsrecht besitzen, das unabhängig von der Entsendung besteht und im Herkunftsland auch unabhängig von der Entsendung verlängert werden kann.
  • Es muss daher klargestellt werden, dass es sich bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen nur um tatsächlich in den Arbeitsmarkt des Herkunftslandes integrierte ArbeitnehmerInnen handeln darf und die Mitgliedstaaten die entsprechenden Kontroll-, Sanktions- und Sanktionsvollzugsmöglichkeiten dafür haben.
  • Die (jeweiligen Herkunfts-)Mitgliedstaaten müssen verpflichtet werden, die beschäftigungsrechtliche Position der betreffenden Drittstaatsangehörigen zu bestätigen sowie sonst in jeder erforderlichen Weise zu kooperieren, widrigenfalls muss die Entsendung vom Zielstaat untersagt werden dürfen.
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3. Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping durch neue Grundlagen für die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs

In einigen Urteilen der jüngsten Zeit hat der EuGH die Binnenmarktfreiheiten über
ArbeitnehmerInnenschutz und soziale Grundrechte gestellt (Insb Fälle Laval, Viking, Rüffert und Kommission gegen Luxemburg).

Es bedarf einer Richtungsänderung in der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Wichtige
Zeichen der europäischen Gesetzgeber an den EuGH wären:

  • „Protokoll für den sozialen Fortschritt“, das festlegt, dass Bestimmungen zur Freizügigkeit unter Berücksichtigung der Grundrechte auszulegen sind. Im Fall des Konflikts sollen (soziale) Grundrechte Priorität gegenüber Grundfreiheiten genießen.
  • Bei einer eventuellen Überarbeitung des Lissabon-Vertrages müssen soziale Ziele und die Rolle der Grundrechte gegenüber den Regelungen zum Wettbewerb und den Grundfreiheiten des Binnenmarktes verstärkt werden.
  • Ein Schritt in die richtige Richtung wäre auch ein Vorziehen der Grundrechte-Charta, die weitgehende soziale Grundrechte enthält und die ein Zeichen an den Gerichtshof in Richtung Judikaturänderung sein könnte.
  • Mit einer Änderung der Entsenderichtlinie sollten die einzelstaatlichen kollektivvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und die grenzüberschreitende Durchsetzung der Rechte besser abgesichert werden.
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4. Hohe europäische Standards für alle Arbeitnehmer

Mit dem Abschluss der Leiharbeitsrichtlinie und den Nachbesserungen bei der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat sind wichtige Schritte gelungen, um europaweit Mindeststandards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen festzulegen. Die Diskussion um die Arbeitszeitrichtlinie hat die Gefahr eines Unterlaufens des europäischen Sozialmodells durch individuelles Außerkraftsetzen von Mindeststandards deutlich aufgezeigt. Viele „sozialpolitische“ Initiativen der letzten Jahre verfolgten in Wirklichkeit wirtschaftspolitische Ziele, wie insbesondere die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sollte daher wieder in den Mittelpunkt europäischer Sozialpolitik gerückt werden.

  • ein soziales Aktionsprogramm mit dem Ziel der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • Das Unterlaufen des europäischen Sozialmodells durch individuelles Außerkraftsetzen („opt out“) von Mindeststandards muss verhindert werden.
  • Ausbau europaweiter Mindeststandards im Arbeitsrecht
  • Initiativen zum Thema Qualität der Arbeit, da bei diesem Thema – im Unterschied etwa zu angebotsorientierten Konzepten wie Employability, Making Work Pay oder Flexicurity – die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt steht.
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5. Steuerwettbewerb in der EU - Maßnahmen gegen das Steuerdumping

Die Harmonisierung der direkten Steuern (dazu zählen ua die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer (Unternehmensbesteuerung)) ist im Gegensatz zu den indirekten Steuern (ua Mehrwertsteuer, Energiesteuern inkl Mineralölsteuer und Tabaksteuer) im EU-Vertrag nicht ausdrücklich geregelt. Nettoempfänger aus dem EU-Budget verschaffen sich durch steuerliche Maßnahmen einen Vorteil, um einen schädlichen Steuer- und Standortwettbewerb mit einer Spirale nach unten zu betreiben.

Die EU muss so wie in anderen Bereichen auch im Steuerbereich eine Wettbewerbsverzerrung bekämpfen. Langfristig kann der derzeitige Steuerwettbewerb innerhalb der Europäischen Union nur beendet werden, wenn es zu einer möglichst weitreichenden Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung kommt. Forderung aus ArbeitnehmerInnensicht muss aber jedenfalls eine umfassende Harmonisierung der Körperschaftsteuer auf europäischer Ebene sein, bei der neben der Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften auch die Festlegung eines Mindestsatzes vorgegeben wird.

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6. Neue Wirtschaftspolitik für Wachstum und Beschäftigung Ausrichtung der Geldpolitik auf Preisstabilität und Wachstum

Die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zeigen einmal mehr die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der EU-Wirtschaftspolitik. Um die realwirtschaftliche Abwärtsspirale zu stoppen, muss das im Dezember 2008 beschlossene EU-Konjunkturprogramm ausgeweitet und besser koordiniert werden.

Die EU-Wirtschaftspolitik zeichnet sich durch mangelnde Flexibilität aus. Diese beruht nicht nur auf einer wiederholt falschen Einschätzung der Konjunkturentwicklung, sondern ist auch Ergebnis einer bestimmten institutionellen Ausgestaltung, wie sie in den Verträgen festgelegt ist.

Durch eine intelligente Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts muss der budgetpolitische Spielraum der Mitgliedstaaten substantiell ausgeweitet werden, zB durch die Einführung einer „Golden Rule“ im Zuge der Defizitberechnung.

Damit ist die Forderung gemeint, dass langfristige öffentliche Zukunftsinvestitionen für Wachstum und Beschäftigung nicht auf das Maastricht-Defizit angerechnet werden, da diesen auch langfristige volkswirtschaftliche Erträge gegenüberstehen. Mittelfristig ist es unabdingbar, dass in das Mandat der EZB die Förderung von Wachstum und Beschäftigung stärker Eingang findet.

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7. EU-Budget für Wachstum und Beschäftigung

Im EU-Haushalt werden falsche Prioritäten gesetzt. Die Schwerpunkte Wachstum, Beschäftigung und Soziales sind in der aktuellen Finanzperiode weiterhin unterdotiert. Das EU-Budget ist nach wie vor agrarlastig, im Jahr 2008 liegen die Landwirtschaftsausgaben bei 43%. Bei den Rückflüssen nach Österreich belaufen sich die Agrarausgaben auf rund 75%, während die Mittel des Sozialfonds nur 5% der Rückflüsse ausmachen. Mit dieser Haushaltsstruktur können die Herausforderungen, denen sich die EU derzeit stellen muss, nicht bewältigt werden.

Der Haushalt muss spätestens in der nächsten Finanzperiode (ab 2014) umgeschichtet werden.

  • Die Schwerpunkte des Haushalts sollen Wachstum, Beschäftigung und Soziales werden. Um den Bereich Soziales stärker zu gewichten, ist eine Aufwertung bzw ein Umbau des Europäischen Sozialfonds (ESF) notwendig.
  • Dieser soll außerhalb der Strukturpolitik eigenständig agieren können und finanziell höher dotiert werden. Der Fonds soll dabei nicht wie bisher hauptsächlich den wirtschaftlich schwächeren Regionen zur Verfügung stehen, sondern all jenen, die bei der Bekämpfung von Problemen am Arbeitsmarkt (wie hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Frauenerwerbsquote, hohe Zahl an SchulabbrecherInnen, geringe Weiterbildungsquoten – also bei der Erreichung von Zielen wie sie im Rahmen des aktuellen Lissabon Prozesses vorgesehen sind) Unterstützung benötigen.
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8. Regulierung des Finanzsektors

Europaweit kommen Sofortmaßnahmen zum Einsatz, um den Finanzsektor zu stabilisieren. Dabei sind viele Mitgliedstaaten gezwungen, beträchtliche budgetäre Mittel aufzuwenden und Risiken auf sich zu nehmen. Es ist unbestritten, dass alles getan werden muss, um eine Situation wie diese in Zukunft zu vermeiden. Die weitgehende Regellosigkeit auf den Finanzmärkten aber auch der Ansatz der Selbstregulierung haben sich als Irrwege erwiesen. International wird an einer Neugestaltung des Finanzsystems gearbeitet, mit dem Ziel die Aufsicht zu stärken und die Regulierung zu verbessern.

Endlich wurden bzw werden auch von der Europäischen Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Regulierung der Finanzmärkte erarbeitet, die unter anderem Ratingagenturen, Eigenkapitalvorschriften für Banken, Transparenz von Derivatmärkten und Hedgefonds und Private Equity (im Europäischen Parlament lange vor der Finanzkrise ein Thema) betreffen.

  • Die Finanzmarktaufsicht muss gestärkt und die transnationale Zusammenarbeit der Aufsichtbehörden muss intensiviert werden. Dies gilt international und vor allem auch innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen und Anleger sollen nicht von Regulierungsunterschieden zwischen den Staaten profitieren können.
  • Die Regulierung der Finanzmärkte umfasst eine Vielzahl von einzelnen Ansätzen, handelt es sich doch um eine weitgehende Neugestaltung des Finanzsektors insgesamt. Bei den jeweiligen Ansatzpunkten gilt es auch auf europäischer Ebene, einen umfassenden Forderungskatalog umzusetzen. Nur einige Auszüge aus dem sehr breiten Spektrum: die Gründung einer europäischen Aufsicht über Ratingagenturen, Überprüfung der Bilanzregeln und der Eigenkapitalforderungen für Banken vor allem auch im Hinsicht auf prozyklische Effekte, Erfassung von Finanzierungskonstruktionen, die außerhalb der Bilanz stattfinden, in der Bilanz bzw im Anhang, Überprüfung der Anreizstrukturen der Entlohnungssysteme, Beschränkung der Rohstoffspekulation für institutionelle Anleger, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Regulierung von Hedgefonds und Private Equity Fonds, Beschränkung des Verkehrs mit offshore-Zentren und Steueroasen, etc.
  • Grundsätzlich müssen in Zukunft die Interessen der europäischen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen absolute Priorität vor den Interessen einzelner Finanzmarktakteure haben. Ziele der Neuregulierung müssen die Schaffung von Transparenz und Stabilität sein. Es gilt die Finanzierung der Realwirtschaft mittels Krediten sicherzustellen. Schließlich ist ein solider Finanzsektor eine notwendige Basis für Wachstum und Beschäftigung der europäischen Wirtschaft insgesamt.
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9. Öffentliche Dienstleistungen europaweit absichern

Öffentliche Dienstleistungen werden zunehmend nur noch nach Wettbewerbskriterien erbracht. Ausschreibungswettbewerbe werden selbst in hiefür ungeeigneten Sektoren propagiert (zB bei sozialen Diensten).

Im Lichte der bisherigen Erfahrungen ist vorerst von weiteren sektoriellen Marktöffnungen Abstand zu nehmen. Die Arbeiterkammer fordert einen Rechtsrahmen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Er soll Grundsätze für die Erbringung dieser Leistungen festschreiben:

  • Das Primat funktionierender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vor den Prinzipien des Binnenmarktes und des Wettbewerbs;
  • Die Gewährleistung eines allgemeinen, diskriminierungsfreien, flächendeckenden und erschwinglichen Zugangs zu den betreffenden Leistungen sowie die Stärkung der VerbraucherInnenrechte;
  • Das Prinzip der Subsidiarität und die Möglichkeit der bürgernahen Entscheidungsfindung sowie die Achtung einzelstaatlicher Gepflogenheiten wie das kommunale Selbstverwaltungsrecht;
  • Eine umfassende Evaluierung der bisherigen Liberalisierungsmaßnahmen unter Beachtung der politischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen.
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10. Nachhaltige Energiepolitik für Arbeitnehmer und Konsumenten umsetzen

Die Entwicklung am europäischen Energiemarkt der letzten Jahren war geprägt von Liberalisierung, Kapazitätsstagnation, Investitionskürzungen, begleitet von enormen Preisvolatilitäten, hohem Beschäftigungsrückgang und Unsicherheiten bei den Energieimporten. Gleichzeitig steigt der Energiebedarf konstant an.

Die Arbeiterkammer fordert daher wirksame Maßnahmen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Energiepolitik im Interesse der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Energiekosten, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind dabei integriert zu betrachten.
Folgende Grundsätze sollen verfolgt werden:

  • Energie-Versorgungssicherheit als oberstes Prinzip im künftigen EU-Rechtsrahmen verankern
  • Verbindliche, durchsetzungsfähige Festschreibung einer Energie-Grundversorgung für einkommensschwache VerbraucherInnen.
  • Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und effizienter erneuerbarer Energiequellen
  • Bekenntnis zum öffentlichen Eigentum und klares "Nein" zum verpflichtenden Ownership Unbundling.
  • Aufstockung der Mittel für Forschung und Entwicklung im Energiebereich.
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11. Kostenwahrheit im Verkehr herstellen

Der Schwerverkehr auf der Straße hat sich vom allgemeinen Wirtschaftswachstum im letzten
Jahrzehnt abgekoppelt. Das heißt: Lkw-Verkehr ist schneller als die Wirtschaft gewachsen und das bedeutet nicht zwangsläufig Wohlstand für alle. Weil der Lkw-Verkehr nicht alle Kosten, die er verursacht (va Umwelt-, Gesundheits-, Unfallfolgekosten und Stau), bezahlt, muss die Allgemeinheit schon 2,6% des BIP nur für diese externen Kosten aufbringen.

Zusätzliche Mautgelder sollen vorrangig für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Schieneninfrastruktur, aber auch zur Entlastung der Abgaben auf den Faktor Arbeit herangezogen werden. Die Mittelverwendung entscheidet über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.

  • Enge Handlungsspielräume in der derzeit gültigen Wegekosten-RL (zB Indexierung der Lkw-Mauttarife an den Verbraucherpreisindex, Querfinanzierungszuschläge) konsequent ausnützen.
  • Verankerung der externen Kosten in einer neuen EU-Wegekosten-Richtlinie bis spätestens 2011. Die vollen Lkw-Folgekosten va bei Lärm, Luftverschmutzung, Stau, Klima und Unfallfolgekosten sollen in die Lkw-Maut einbezogen werden.
  • Ausdehnung der Lkw-Maut auf das niederrangige Straßennetz in Form einer Bundesschwerverkehrsabgabe für alle Lkw. Zusätzliche Mautgelder erhöhen die Kostenwahrheit und eröffnen neue Finanzperspektiven für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und die Infrastruktur (Schiene und Straße).
  • Sensible (Gebirgs-)Regionen müssen gebührend berücksichtigt werden.
  • Ausreichende Rast- und Ruheplätze für Lkw-Lenker müssen zur Vermeidung von Unfällen auf Autobahnen garantiert werden.
  • Die Verwaltungskosten für die Lkw-Kontrollen auf Autobahnen zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie vorgeschriebenen technischen Standards sollen ebenfalls in die Mautberechnung einbezogen werden.
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