Frauen an der Spitze bleiben auch 2009 die absolute Ausnahme

„Wenn es freiwillig nicht geht, brauchen wir ein Gesetz. Die Börse-Benimmregel des Corporate Governance Kodex für mehr „Diversität im Hinblick auf die Geschlechter“ ist offensichtlich ohne Wirkung“, kritisiert AK Präsident Herbert Tumpel, „daher ist es endlich an der Zeit eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent einzuführen. Denn wie das Beispiel Norwegen zeigt, bringt nur Verbindlichkeit den gewünschten Erfolg.“

Frauen in Führungsetagen unterrepräsentiert

Die Tatsache, dass gerade bei ATX-Untenehmen Frauen in den Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert sind, zeigt wie zahnlos die Regelungen des Corporate Governance Kodex sind. Als Sofortmaßnahme müssen die bestehenden Regelungen verbindlich werden. Derzeit muss niemand melden, ob er sich an die Regeln hält. Eine Nichtbefolgung hat keinerlei Konsequenzen.

Die AK Wien hat im Februar 2009 zum siebenten Mal in Folge den Anteil von Frauen in den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der TOP 200 Unternehmen Österreichs untersucht: Die betreffenden Kapitalgesellschaften werden von insgesamt 621 GeschäftsführerInnen geleitet, diese wiederum von 1.498 AufsichtsrätInnen überwacht.

Betriebsräte entsenden mehr Frauen

Im Jahr 2009 ist gerade einmal jedes zwanzigste Vorstands-mitglied weiblich. In den TOP 200 Unternehmen sind insgesamt 30 Frauen bzw 4,8 Prozent (2008: 4,6 Prozent) mit der Unter-nehmensführung betraut. Auch im Aufsichtsrat stagniert der Frauenanteil und liegt 2009 nur bei 8,7 Prozent (2008: 9,0 Prozent), d.h. nur 131 der 1.498 Aufsichtsratsmandate entfallen auf Frauen.

Sehr erfreulich ist die Steigerung des Frauenanteils, bei den vom Betriebsrat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern: Eine Auswertung der AK-internen Datenbank von 1.771 Arbeitnehmervertreter-Innen im Aufsichtsrat zeigt, dass der Anteil von Betriebsrätinnen bei 21,1 Prozent (2008: 17,8 Prozent) liegt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden konnte.

Männer unter sich

Deutlich unterdurchschnittlich ist die Frauenpräsenz in den Führungsetagen der börsennotierten Unternehmen. Mit 97 Prozent sitzen fast nur Männer in den Vorstandsetagen der ATX Konzerne, auch die Aufsichtsräte sind mit 94 Prozent fast ausschließlich in Männerhand.

In folgenden Unternehmen sind Frauen völlig von der obersten Führungs- bzw Kontrollebene ausgeschlossen: Austrian Airlines, BWIN Interactive Entertainment, Flughafen Wien, Intercell, Mayr-Melnhof Karton, Palfinger, Raiffeisen International Bank Holding, RHI, Schoeller Bleckmann, voestalpine und Zumtobel. Die betreffenden börsennotierten Konzerne sind nun aufgefordert endlich Flagge zu zeigen und für die Gleichstellung der Geschlechter auf höchster Führungsebene zu sorgen.

Vor den Vorhang

Positiv hervorzuheben sind folgende drei Unternehmen, bei denen sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat Frauen vertreten sind: Erste Group Bank, Verbund und Vienna Insurance Group. Weitere sechs Unternehmen haben zumindest ein bzw zwei Aufsichtsratsmandate an Frauen vergeben: Andritz, OMV, Österreichische Post, Strabag SE, Telekom Austria und Wienerberger.

AK Forderungen
  • Einführung einer gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsräten. Seit der Einführung dieser Geschlechterquote in Norwegen im Jahr 2004 gibt es jetzt bereits deutliche Erfolge: Der Frauenanteil in Verwaltungsräten lag 2008 bereits bei über 44 Prozent. Die gesetzliche Geschlechterquote soll auch in Österreich schrittweise und mit Übergangsfristen installiert werden. Zunächst sollen börsennotierte Gesellschaften, Unternehmen im öffentlichen Interesse und Unternehmen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören, erfasst werden, später dann alle großen Kapitalgesellschaften. Sanktionen bei Nichteinhaltung sollen spürbare Strafen und eine Eintragung im Firmenbuch sein.
  • Als Sofortmaßnahme fordert die AK wirksame Regelungen im Corporate Governance Kodex, die auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter im Aufsichtsrat abzielen. Die seit Jänner 2009 gültige Regel ist weder spezifiziert noch gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung. Über die Befolgung oder Nichtbefolgung der Empfehlung muss nicht einmal berichtet werden. Die derzeitige Unterrepräsentanz von Frauen in der Führung und Kontrolle von ATX Unternehmen, die den Corporate Governance Kodex anwenden müssen, zeigt wie zahnlos die derzeitigen Regeln sind.
  • Darüber hinaus verlangt die AK eine zertifizierte, an eine offizielle Stelle angebundene Datenbank mit qualifizierten Frauen, die für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zur Verfügung stehen und empfohlen werden. Bei der Bestellung von Aufsichtsrätinnen steht den Unternehmen dann ein umfassender Pool an kompetenten, hochqualifizierten Frauen zur Verfügung.
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