Frauen und Erwerbsarbeit 2008
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Der größte Teil der weiblichen Beschäftigten Salzburgs arbeitete 2008 überwiegend in den klassischen Frauenbranchen Handel (21.790), öffentliche Verwaltung (19.797) Gastgewerbe (12.883) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Hier schlagen die weiblichen Beschäftigten die Männer um Längen, wenn es um die Anzahl der Arbeitsplätze geht. 9.509 Frauen stehen hier 2.329 Männern gegenüber. In der Industrie und dem produzierenden Gewerbe dominieren die Männer, aber auch in dieser Branche arbeiten in Salzburg 10.209 weibliche Beschäftigte.
Frauenerwerbsarbeit: Existenz vielfach nicht gesichert
2008 sind mehr Frauen- als Männerarbeitsplätze entstanden. Das Plus bei den Frauen betrug trotz sinkender Konjunktur immerhin noch 2,8 % gegenüber 0,9 % bei den Männern.
Neue Frauenarbeitsplätze sind überwiegend im Handel, Unterricht und Erziehung, im Gesundheits- und Sozialwesen, freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (z.B. bei SteuerberaterInnen, ArchitektInnen und der Werbung), den Bereichen Kunst, Unterhaltung, Erholung sowie Finanz und Versicherung als auch im öffentlichen Dienst entstanden. Rückläufig hingegen ist die Frauenbeschäftigung in der Produktion und im Fremdenverkehr.
Der Jubel über die neu entstandenen Frauenarbeitsplätze wird aber getrübt durch die Tatsache, dass ein großer Teil dieses Zuwachses auf die Schaffung von Teilzeitstellen und auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen ist.
Seit mehr als 10 Jahren hält sich der Trend, bestehende Arbeitsplätze sukzessive zu zerstückeln und auf mehrere Köpfe umzuverteilen.
Freilich entsteht dadurch auf den ersten Blick mehr Erwerbsarbeit für Frauen. Aber es handelt sich durchwegs um Beschäftigungsverhältnisse, die bloß eine minimale und damit keine ausreichende sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung bieten und deren Löhne und Gehälter ein eigenständiges wirtschaftliches Überleben kaum erlauben. Auch bedingt dadurch liegt das mittlere Einkommen der Salzburgerinnen bei € 1.609, während gleichzeitig männliche Kollegen
2.418,-- verdienen. Ein Unterschied von 33,5 % - Salzburg liegt damit über dem österreichischen Durchschnitt!
Teilzeitarbeit und atypische Beschäftigung
Teilzeitarbeit und atypische Beschäftigung sind oft die einzige Wahl, wenn Frauen Familie und Beruf vereinbaren oder beruflich (wieder-)einsteigen wollen. Bereits 43,5 % der Salzburgerinnen waren im Jahresdurchschnitt 2008 teilzeitbeschäftigt (Männeranteil: 5,1%). Salzburg liegt hier im Österreichvergleich an 5. Stelle. Über zwei Drittel aller Mütter arbeiten mittlerweile in Teilzeit, in Arbeitsverhältnissen mit niedriger Qualifikation und wenig Aufstiegs- und Weiterbildungschancen. Atypische Arbeit spielt sich überwiegend im öffentlichen Dienst, in Unternehmensdienstleistungen und privaten Haushalten, dem Handel, dem Gesundheitswesen und dem Gastgewerbe ab. Jede dritte Teilzeitbeschäftigte ist Hilfsarbeiterin, nur jede zehnte teilzeitbeschäftigte Frau kann eine höhere berufliche Position erreichen und halten. Arbeitnehmerinnen in Teilzeit haben meist alle arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte, aber das durchschnittliche Stunden - Einkommen beträgt nach einer Erhebung der Bundesarbeitskammer bloß € 8,-- brutto.
Über zwei Drittel (67,6 %) der geringfügig Beschäftigten im Bundesland Salzburg sind Frauen (15.521), das sind 12,4 % aller weiblichen Beschäftigten. Im Jahr 2008 sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Salzburg um 10,8 % angewachsen.
Viele Frauen reihen mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aneinander, um finanziell über die Runden zu kommen. Das maximale Einkommen beträgt € 357,74 pro Monat. Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen, Pflegefreistellung und Abfertigung stehen zwar zu, aber die Beschäftigten sind bloß unfallversichert und haben keinen Kranken-, Pensions- noch Arbeitslosenversicherungsschutz.
651 Salzburgerinnen sind Freie Dienstnehmerinnen und weitere 1.166 Frauen geringfügig freie Dienstnehmerinnen. Dazu kommen noch „Scheinselbständige“ (z.B. in Architektur- und Immobilienbüros und Call-Centern). Der Großteil der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und Schutzgesetze (etwa Mutterschutzgesetz) sowie das Arbeitsverfassungsgesetz und die Kollektivverträge gelten nicht für diese Beschäftigtengruppe.
Erkämpft wurde aber, dass seit 1.1.2008 freie DienstnehmerInnen (aber nicht die geringfügig freien!) in die Abfertigung Neu, die Insolvenz-Entgeltsicherung und in die Arbeiterkammer integriert sowie in der Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind. Daher gibt es auch Anspruch auf Geldleistungen aus der Krankenversicherung (Krankengeld und einkommensabhängiges Wochengeld).
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