AK und ÖGB fordern mehr Schutz für freie Dienstnehmer
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Obwohl die Anzahl der freien Dienstnehmer in Salzburg 2006 leicht rückläufig war, fordert die Arbeiterkammer weiterhin vehement mehr Rechte für diese Beschäftigungsgruppe. „Ohne die arbeitsrechtliche Gleichstellung werden freie Dienstnehmer immer Freiwild am Arbeitsmarkt sein“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. Die AK ist mit ihrer Kritik nicht alleine, auch der Österreichische Gewerkschaftsbund macht in den kommenden Wochen mit mehreren Veranstaltungen die Situation geringfügig Beschäftigter zum Thema.
- Zahl der Freien Dienstnehmer in Salzburg geht zurück
- Fragebogen-Aktion unter freien Dienstnehmern
- Chancen und Risken freier Dienstverträge
- ÖGB: Herbst steht im Zeichen atypischer Beschäftigungsverhältnisse
- Forderungen
Zahl der Freien Dienstnehmer in Salzburg geht zurück
2006 gab es in Salzburg 4059 freie Dienstnehmer, 2420 davon unter der Geringfügigkeitsgrenze. Auch hier liegen wie im Österreichschnitt die Frauen voran. Der weibliche Anteil betrug 1.384 (Männer 1036). *
Bei den geringfügig freien Dienstverhältnissen nahm die Anzahl im Vergleich zum Jahr 2005 um 528 (17,9%) ab. Gleichzeitig ist die Anzahl der Vollversicherten freien Dienstnehmer gestiegen. „Das ist aber noch lange kein Grund, in Euphorie auszubrechen“, meint AK-Präsident Siegfried Pichler, „aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass rund die Hälfte der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gar nicht oder nur mangelhaft über die Rechtsfolgen ihres Arbeitsverhältnisses informiert ist – für viele Arbeitgeber nach wie vor ein Grund, freie Dienstnehmer als Freiwild am Arbeitsmarkt zu betrachten“.
Österreichweit waren im Jahr 2006
Österreichweit waren im Jahr 2006 71.068 freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gemeldet. Während das Verhältnis zwischen Männern und Frauen bei den 27.372 Vollversicherten (§4 Abs. 4 ASVG) freien Dienstnehmern als ausgewogen bezeichnet werden kann, sind bei den geringfügigen freien Dienstnehmern die Frauen mit 26.197 klar voran (Männer: 17.499). *
* Quelle: Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger
Fragebogen-Aktion unter freien Dienstnehmern
Die Arbeiterkammer Salzburg hat unter Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die die AK-Rechtsberatung in Anspruch genommen haben, eine Fragebogenaktion durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigen die Einschätzungen der Salzburger Arbeitsrechtler.
Nur 50% der Befragten waren über die Rechtsfolgen- Kein Anspruch auf ein 13. oder 14. Monatsgehalt
- Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub
- Kein Anspruch auf bezahlten Krankenstand
- Keine Arbeitslosenversicherung
Freie Dienstnehmer sind bei der GKK durch den Dienstgeber versichert. Liegt deren Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (341,16 Euro), sind sie zwar kranken-, pensions- und unfallversichert, jedoch nicht arbeitslosenversichert. Außerdem haben freie Dienstnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld von der GKK.
Chancen und Risken freier Dienstverträge
„Aus den Beratungsgesprächen wissen wir, dass drei Viertel der betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ein normales Arbeitsverhältnis bevorzugen würden. Das muss am Ende des Tages auch unser Ziel sein“, bekräftigt Salzburgs AK-Chef. Die Realität schaut derzeit aber noch anders aus: „Lieber einen freien Dienstvertrag, als gar kein Job“, lautet oftmals die Devise. „Es gibt natürlich Umstände, die einen freien Dienstvertrag sinnvoll erscheinen lassen, beispielsweise wenn jemand neben dem Studium etwas dazuverdienen möchte“, erklärt Pichler, „trotzdem haben freie Dienstverträge etliche Nachteile, über die viele Betroffene erfahrungsgemäß kaum informiert sind und die wir als arbeitnehmerfeindlich erachten“, nämlich:
- Kein 13. und 14. Monatsgehalt
- Keine Arbeitslosenversicherung
- Kein Anspruch auf bezahlten Krankenstand und Urlaub
- Keine Abfertigung
- Keine Mindestlöhne
- Kein Anspruch auf Lohnerhöhung
- Kein Anspruch auf Überstundenzuschläge
- Keine Vertretung durch den Betriebsrat
Freie Dienstnehmer sind bei der GKK durch den Dienstgeber versichert. Liegt deren Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (341,16 Euro), sind sie zwar kranken-, pensions- und unfallversichert, jedoch nicht arbeitslosenversichert. Außerdem haben freie Dienstnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld von der GKK.
ÖGB: Herbst steht im Zeichen atypischer Beschäftigungsverhältnisse
Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund wird nicht müde, auf die Probleme sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse aufmerksam zu machen. Zurzeit führen die ÖGB-Frauen eine Umfrage unter geringfügig Beschäftigten durch. Bereits 1997 gab es seitens der ÖGB-Frauen eine ähnliche Befragung, deren Hauptziel war, den arbeitsrechtlichen Informationsstand geringfügig Beschäftigter zu überprüfen. Fast die Hälfte aller geringfügig Beschäftigten kannte damals ihre Rechte nicht und hat daher berechtigte Ansprüche nicht geltend gemacht.
„Unsere aktuelle Umfrage soll zeigen, ob sich die arbeitsrechtliche Situation von geringfügig Beschäftigten verbessert hat“, erklärt ÖGB-Landesfrauensekretärin Monika Schmittner, „unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Frauen, denn schließlich sind sie bei geringfügigen Dienstverhältnissen klar in Führung und brauchen daher unseren besonderen Schutz“.
Der ÖGB Salzburg plant für den Herbst eine Reihe von Infoveranstaltungen für atypisch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Am 15. Oktober 2007 findet eine Informationsmesse im AK Brunauerzentrum mit anschließender Podiumsdiskussion, an der Experten aus Politik, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer sowie atypisch Beschäftigte teilnehmen werden, statt.
Forderung
Die Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs.
Den Einbezug der freien Dienstnehmer und Neuen Selbständigen in das Arbeitsrecht, verbunden mit der Schaffung von Mindestnormen, wie etwa die Festlegung von Mindesthonoraren.
Den vollen Schutz des Sozialrechts für Freie Dienstnehmer und Neue Selbständige.
Entsprechende Sanktionen für Unternehmen, die bewusst freie Dienstverträge zur Umgehung eines „normalen“ Dienstverhältnisses missbrauchen.
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