AK: Fehlerdiagnosen bei Elektrogeräten oft falsch
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Konsumentenschützer der AK Salzburg sehen sich immer wieder mit Beschwerden von Kunden über nicht durchsetzbare Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Elektrogeräten konfrontiert. Eine stichprobenartige Erhebung hat nun ergeben, dass 60 Prozent der Fehlerdiagnosen bei Elektrogeräten falsch waren. „In diesen Fällen kann man eindeutig von einer Verletzung der Konsumentenrechte sprechen, da bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Kunden nicht berücksichtigt wurden“, erklärt AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner.
Teils haarsträubende Ergebnisse
Jährlich wenden sich zahlreiche Konsumenten an die Arbeiterkammer, weil sich Elektrohändler weigern, defekte oder mangelhafte Geräte innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos zu reparieren oder austauschen. Die AK Salzburg hat zehn Kundenreklamationen (ein Notebook, drei mp3-Player und sechs Handys) ausgewählt und die Geräte von einem Sachverständigen begutachten lassen. Ziel war es zu überprüfen, ob im Falle eines aufgetretenen Mangels bei Elektrogeräten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist die Fehlerdiagnose des Verkäufers, bzw. der Reparaturfirma richtig ist.
Beim Notebook wurde dem Konsumenten mitgeteilt, dass aufgrund eines Wasserschadens eine fachgerechte Reparatur nicht möglich sei. Die Begutachtung hat ergeben, dass tatsächlich ein Feuchtigkeitseintritt die Probleme verursacht hatte. Doch bereits während der Begutachtung konnte das Gerät vom Sachverständigen mit wenigen Handgriffen in Stand gesetzt werden.
Zwei der drei defekten mp3-Player wurden vom Verkäufer als irreparabel eingestuft, wiederum aufgrund eines Flüssigkeitseintritts. Das Gutachten ergab jedoch keinerlei Hinweise auf einen Wasserschaden, sondern erkannte Mängel bei der Herstellung als Fehlerursache, also klare Fälle von Garantieansprüchen.
Bei drei der sechs Mobiltelefone konnte trotz des vom Verkäufer behaupteten Flüssigkeitsschaden kein Flüssigkeitseintritt festgestellt werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei sechs Elektrogeräten die Diagnosen der Verkäufer oder Reparaturfirmen eindeutig falsch waren. „In diesen Fällen kann man eindeutig von einer Verletzung der Konsumentenrechte sprechen, da die bestehenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Kunden nicht berücksichtigt wurden“, erklärt AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner.
Wir vermuten hinter den Falschdiagnosen schlampige, bzw. oberflächliche Analysen. „Meines Erachtens nach werden Diagnosen wie Flüssigkeitseintritt oder Stoßschaden dann vorschnell eingesetzt, um allfällige Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Konsumenten ablehnen zu können“, resümiert Flöckner.
Tipp
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche verletzt wurden, heben Sie sich den Schadensbericht auf und wenden Sie sich damit an uns“, empfiehlt Konsumentenschützer Thomas Flöckner.
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