Kleine Gebrauchsanleitung für die AK Bibliothek digital

Schritt für Schritt zu Ihren eBooks. Hier finden Sie die notwendigen Informationen, wie Sie zu Ihren eBooks kommen.

1. Registrieren

Die Nutzung der AK Bibliothek digital setzt eine einmalige Registrierung voraus. Diese Registrierung erfolgt online.
Bei der Registrierung werden folgende Daten erfasst: Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, E-mailadresse und Berufsstand. Anschließend ergeht an die angegebene Email-Adresse ein Mail mit den Einsstiegsdaten. Dieser Zugang ist befristet. Nach Überprüfung der Anmeldedaten wird der Zugang permanent freigeschaltet. Ist dieser Vorgang abgeschlossen erhält man ein Infomail.

2. Suchen

Der E-Book-Bestand wird online durchsucht. Findet man einen interessanten Titel, kann man ihn in seinen Bibliothekswarenkorb legen.

3. eBook ausleihen

Um ein eBook auszuleihen, müssen Sie auf den Button „eBook anfordern“ klicken. Anschließend werden Sie aufgefordert, sich mit den Benutzerdaten anzumelden. Sollten Sie sich noch nicht als Leser registriert haben, können Sie das jetzt machen. Sie erhalten dann per eMail Zugangsdaten für einen 14-tägigen Testaccount und den Informationen, was Sie tun müssen, um das Angebot der AK Bibliothek digital dauerhaft nutzen zu können.
Anschließend können Sie das eBook entweder online am Bildschirm lesen oder es auf den eigenen Computer herunterladen.

Voraussetzung für die Ausleihe ist, dass auf Ihrem Computer Digital Editons installiert ist.

4. Lesen

Während der Verleihfrist (2 Wochen) kann das Buch beinahe uneingeschränkt genutzt, d. h. gelesen, ausgedruckt etc. werden.
Für ein komfortableres Lesevergnügen können die E-Books auf spezielle Lesegeräte (E-Book-Reader, Tablet-pc …) heruntergeladen werden. Mithilfe von speziellen Apps können auch die meisten Smartphones als E-Book-Reader verwendet werden.

5. Bücher zurückgeben

Die Nutzung der E-Books ist zeitlich befristet. Nach einer bestimmten Zeit werden die E-Book-Dateien unleserlich. Für die Praxis bedeutet dies, dass sich die Bücher „von selbst zurückgeben“. Sollte das Buch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu Ende gelesen sein, ist das kein Problem – der Leser oder die Leserin kann sich das Buch einfach wieder ausleihen.
Bereits gelesene Bücher bzw. Bücher deren Entlehnfrist abgelaufen ist, müssen in den Papierkorb „verschoben“ werden.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

2 + 8 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.