Gefährliche Arbeitsstoffe

Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheits-gefährlich sind. Der entsprechende Umgang ist dem Gefahrendatenblatt zu entnehmen.

Es ist darauf zu achten,
  • dass krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4 nicht verwendet werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Ergebnis mit mindergefährlichen oder ungefährlichen Stoffen erreicht werden kann.

  • dass die gefährlichen Arbeitsstoffe richtig gekennzeichnet sind.

  • dass die erforderlichen Messungen durchgeführt werden.

  • dass die MAK-Werte möglichst weit unterschritten werden.
  • dass die vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemacht werden.

  • dass bei den Arbeitnehmern die erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt werden.

  • dass gefährliche Arbeitsstoffe möglichst in geschlossenen Betriebsanlagen oder wenigstens in getrennten Arbeitsräumen verarbeitet werden.

  • dass Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe am Ort ihres Entstehens abgesaugt bzw. entsorgt werden.

  • dass die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung steht.

  • dass die Verwendung bestimmter Stoffe dem Arbeitsinspektorat zu melden ist.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre "Gefahren erkennen - Gefahren vermeiden".

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 1 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.