Gefahr für alleinstehende Mütter
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Alleinstehende Mütter, die länger in Karenz bleiben als der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes dauert, können den Krankenversicherungsschutz verlieren. Es ist ungerecht, dass alleinstehende Mütter finanziell stärker belastet werden als jene, die sich bei ihrem Partner kostenlos mitversichern können.
Alleinstehende Mütter, die länger in Karenz bleiben als sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, verlieren den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. „Das wird immer wieder übersehen“, weiß Andrea Fratt vom AK-Sozialversicherungsteam. So erging es einer Frau, die mit ihrem Arbeitgeber vereinbart hatte, dass sie erst ein halbes Jahr nach dem Ende des Kindergeldbezugs wieder in den Betrieb zurückkehrt. „Das heißt, sie hatte zwar ein aufrechtes Dienstverhältnis in der Karenz, bezog aber kein Entgelt, und hatte somit keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Und die Möglichkeit, über das Arbeitslosengeld krankenversichert zu sein, fiel mangels Arbeitslosigkeit auch weg“, erläutert Fratt. Bleibt nur der Weg der Selbstversicherung, und das kann ins Geld gehen: Ohne Erwerbstätigkeit kostet die freiwillige Versicherung 357,48 Euro im Monat (der Betrag kann bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf rund 50 Euro gesenkt werden), bei geringfügiger Beschäftigung (unter 374,02 Euro im Monat) kostet die Selbstversicherung rund 53 Euro im Monat.
Verheiratete Mütter oder jene, die seit mindestens zehn Monaten in einer Lebensgemeinschaft leben, können sich kostenlos beim Partner mitversichern lassen. „Somit sind alleinstehende Mütter größeren finanziellen Belastungen ausgesetzt“, so Pichler.
Diese finanzielle Mehrbelastung ist auch in anderen Konstellationen denkbar:
- wenn der Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld endet, sie arbeitslos wird und vor der Karenz nicht ausreichend lang gearbeitet hat, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auf Krankenversicherung zu haben
- oder wenn sie zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, aber dem AMS nicht nachweisen kann, dass ihr Kind mindestens 16 Stunden in der Woche von einer geeigneten Person betreut wird und sie daher nicht im geforderten Ausmaß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Besonders jene alleinstehenden Frauen, die die neue zwölf monatige Pauschalvariante des Kinderbetreuungsgeldes oder die einkommensabhängige Variante wählen, müssen darauf achten, dass sie, wenn sie mit dem Arbeitgeber eine längere Karenz vereinbaren, als sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, keinen Versicherungsschutz mehr haben.
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