Neue Verordnungen für Fern- und Nahverkehr
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Zug-Verspätungen sind immer ärgerlich – kleiner Trost: zumindest die Entschädigungen wurden verbessert. Eine entsprechende EU-Fahrgastverordnung für den Fernverkehr macht’s möglich. In Österreich gelten darüber hinaus auch Entschädigungsregelungen für Verspätungen im Nahverkehr.
Das bedeutet:
Kommt ein Zug um mehr als eine Stunde verspätet an, so haben Sie Anspruch auf Erstattung von 25%, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden sogar von 50% des Ticketpreises. Auf Kundenwunsch muss das Geld auch ausbezahlt werden, Sie können Gutscheine also ablehnen.
Außerdem darf der Entschädigungsbetrag auch nicht um Gebühren, Telefonkosten, Porti oder sonstiges gekürzt werden. Bisher wurden Gebühren bis zu 15 Euro abgezogen, das fällt jetzt also weg.
Auch beim Mindestbetrag, ab dem ausbezahlt werden muss, gibt es deutliche Verbesserungen: Musste der Ticketpreis bisher bei nationalen Fahrten mindestens 20, bei internationalen mindestens 50 Euro betragen, so sind Entschädigungen jetzt ab einem Erstattungsbetrag von vier Euro ohne Abzug auszahlen.
Was ist mit Nächtigungen und Verpflegung?
Wenn Sie durch eine Zug-Verspätung oder einen Ausfall den Anschlusszug versäumen und übernachten müssen, so ist das zumindest kein finanzielles Problem: Nach den neuen Regelungen müssen die Bahngesellschaften nun auch für die Hotelkosten aufkommen.
Und bei längeren Wartezeiten besteht laut Fahrgastverordnung auch ein Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“.
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