Gesundheit am Arbeitsplatz - leicht gemacht!

Experten von AUVA, Arbeitsmedizinischem Dienst und AK sowie der Wirtschaftskammer waren sich im Autohaus Frey – einem Vorzeigebetrieb in Punkto Arbeitssicherheit – einig: Bei belastender Arbeit ist Gesundheitsvorsorge im Unternehmen Pflicht. Firmen, denen das Wohl ihrer Mitarbeiter ein Anliegen ist, können eine Win-Win-Situation für alle schaffen.

Seit Jahren stellen Experten konstant hohe Zahlen bei Berufskrankheiten fest. Führend in den Betrieben Salzburgs sind beispielsweise Lärmschwerhörigkeiten und Hauterkrankungen, aber auch Belastungen durch Vibrationen oder der häufige Kontakt mit gefährlichen Stoffen (Lacke, Staubpartikel, Dämpfe) kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen.

Mangelnde Prävention führt zu Invalidität und hohen Folgekosten

Die Folgen: Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Berufskrankheiten und in weiterer Folge vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben und Invalidität. Das verursacht nicht nur persönliches Leid, sondern auch enorme Kosten für die Volkswirtschaft und die Betriebe selbst, zum Beispiel Arbeitsausfallstage und den Verlust von älteren, erfahrenen Mitarbeitern. Allein 2008 zählte die AUVA in Salzburg 121 Fälle von Berufserkrankungen.

Vorsorgeuntersuchungen sind kostenfrei und nutzen allen

Bei beruflichen Belastungen sind vom Gesetzgeber arbeitsmedizinische Untersuchungen verpflichtend durchzuführen. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchung übernimmt die AUVA. Für die Unternehmen sind sie – abgesehen von einer kurzfristigen Freistellung der Mitarbeiter – gratis. 1.200 solche Untersuchungen gab es 2008. Aber das sind immer noch zu wenige. Viele Betriebe betrachten es als Kavaliersdelikt, die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht durchzuführen. „Langfristig zu ihrem eigenen Schaden“, weiß AK-Arbeitsschützer Christian Rumplmayr.

Gesundheitsbewusstes Leben ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wichtig wie für Unternehmen. „Es gilt rechtzeitig präventiv tätig zu sein und zu rehabilitieren, bevor Menschen krank aus dem Berufsleben ausscheiden und in Invalidität leben müssen“, so Rumplmayr weiter.

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