Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention

Der Ruf nach einem „Mehr“ an Gesundheitsförderung und Prävention kommt von vielen Seiten. Für den Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt er vor allem von den Arbeitnehmervertretungen, die die Gesundheit der Beschäftigten gefördert sehen wollen, die Arbeitgeber wiederum wünschen sich eine Senkung der Fehlzeiten, aber auch die Finanziers des Gesundheitswesens sind an einer Reduktion der Kosten durch gesundheitliche Belastungen und Erkrankungen interessiert.

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Zukunft: Gesundheitsförderung

Die Arbeiterkammer Salzburg ließ die Praxis der betrieblichen Gesundheitsförderung im Bundesland Salzburg von der Forschung Urstein erheben(Zukunft: Gesundheitsförderung. Im Spannungsfeld zwischen Beruf und Freizeit; August 2006). Das Referat für Gesundheitspolitik der AK beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen gesundheitsfördernde und primärpräventive Maßnahmen im Bundesland Salzburg außerhalb der Betriebe erfolgen.

In die Erhebung wurden jene Maßnahmen einbezogen, deren primärer Zweck der Primärprävention oder Gesundheitsförderung dient, die von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern (teil)finanziert, außerhalb des Settings Betrieb angeboten werden, sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventiv wirken und 2006 sowie 2007 über einen Zeitraum von zumindest einem halben Jahr durchgeführt bzw. geplant wurden.

Gesundheitsförderung und Prävention werden in gesundheitspolitischen Diskussionen als unverzichtbar, dringend notwendig, ausbaufähig, mittel- und langfristig als kostensparend, Krankheiten verhindernd und „wertvoll“ bezeichnet.

zum Seitenanfang Definition: Gesundheitsförderung und Prävention

  • Unter Gesundheitsförderung werden Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, die Lebenswelt und die Lebenssituation von Bevölkerungsgruppen zu verbessern, wie es beispielsweise im Setting „Gesunde Gemeinden“ geschieht.

  • Primärprävention beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Erkrankungen oder von gesundheitsschädigendem Verhalten. Dazu gehören die Förderung einer gesunden Lebensweise, die Vermeidung von Suchterkrankungen und die Verhütung übertragbarer Krankheiten.

  • Sekundärprävention umfasst Maßnahmen zur Früherkennung von bestehenden Erkrankungen oder von Risiken. Tertiärprävention bezieht sich auf Maßnahmen zur Verzögerung des Krankheitsverlaufes, Vermeidung von Rückfällen und Verringerung von Folgeschäden.
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Verhaltens- und Verhältnisprävention

Darüber hinaus wird abhängig vom Fokus der geplanten Maßnahmen zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention unterschieden. Wie schon der Name Verhaltensprävention nahe legt, zielen verhaltenspräventive Maßnahmen auf die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen und richten sich vorwiegend an Personen.

Zu den eingesetzten Verfahrenweisen zählen sowohl die Information und Aufklärung als auch die Vermittlung von Bewältigungstechniken (z.B. Stressmanagement) und die Förderung von Handlungskompetenzen in der Auseinandersetzung mit konkreten Anforderungen und Belastungen (z.B. Qualifikation).

Verhältnisprävention zielt hingegen auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen (Verhältnisse). Beispiele der Verhältnisprävention im betrieblichen Kontext sind der Abbau belastender Arbeitsbedingungen (z.B. Störungen, Ungewissheit, mangelnde Aufgabentransparenz), die Verbesserung des Kooperationsklimas oder die Erweiterung von Handlungsspielräumen.

zum Seitenanfang Zusammenfassung

  • Es lässt sich feststellen, dass die Gesundheitsförderung und Primärprävention von den Finanziers - Gemeinden, Land Salzburg und Sozialversicherungsträger - nach wie vor schwerpunktmäßig als Verhaltensprävention betrieben wird. Es bestehen lediglich einige wenige Projekte, die vor allem im Setting Schule verhältnispräventiv ausgerichtet sind.

  • Diesem Schwerpunkt entsprechend werden vor allem Kinder und Jugendliche als Zielgruppe gesehen, da gesundheitsförderndes Verhalten bekanntlich von klein auf gelernt sein will, um nachhaltig zu wirken.

  • In Gesprächen mit den Vertretern der Sozialversicherungsträger wurde deutlich, dass sie überwiegend die Verhältnisprävention als sehr wichtig erachten und als nachhaltiger bewerten. Da jedoch verhältnispräventive Maßnahmen das Bewusstsein für „Health in all Policies“ und koordinierte Vorgangsweisen vieler AkteurInnen voraussetzen, sei es praktikabler, am Verhalten des Einzelnen anzusetzen.

  • Nachdem mehrheitlich in den außerbetrieblichen Umwelten in den Settings Kommune und Schule gearbeitet wird, fehlt eine klare Zielgruppenorientierung. Speziell die einkommens- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsschichten werden nicht als Zielgruppe definiert, obwohl - wie vielfach belegt - gerade diese mit allgemeinen Angeboten nicht zu erreichen sind. Gerade diese Gruppe müsste jedoch im Fokus der Maßnahmen stehen, hat sie doch die größten Informationsdefizite sowie schlechtere Gesundheitschancen.

  • Bemängelt wird von der Sozialversicherung die fehlende wissenschaftliche Auseinandersetzung, welche Maßnahmen für welche Bevölkerungsgruppen notwendig und zielführend seien. Daher sei es auch schwieriger, Ziele zu formulieren und entsprechende Programme zu erarbeiten.

  • Es entsteht aufgrund der Ergebnisse unserer Erhebung der Eindruck, dass Initiativen für die spezifischen Maßnahmen von Einzelpersonen oder einschlägigen Organisationen ausgehen. Die aktuellen Projekte werden zwar als Teil einer gesundheitspolitischen Gesamtstrategie verstanden, letztlich scheint aber die Entscheidung zur Finanzierung durch einen Finanzier die „Steuerung“ darzustellen. Das Land Salzburg legt dabei die definierten Gesundheitsziele zugrunde, die Sozialversicherungsträger orientieren sich an den aus mancher Sicht „vage“ formulierten rechtlichen Bestimmungen.

  • Die schwierigen Recherchen bei den Gemeinden und Sozialversicherungsträgern vermitteln das Bild, dass die Notwendigkeit eines Ausbaues der Prävention zwar in aller Munde ist, die Ressourcen jedoch nicht vorhanden sind – nicht nur in finanzieller Sicht, sondern auch in personeller. Lediglich die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist mit der personellen Ausstattung (speziell ausgebildete GesundheitsförderInnen in jedem Bundesland) zufrieden.

  • Darüber hinaus wurde in den Gesprächen mit den Sozialversicherungsträgern deutlich, dass der gesetzliche Auftrag zum Teil als nicht ausreichend empfunden wird, die Verantwortlichkeit und damit verbunden den Anspruch auf ausreichende Dotierung zu regeln.

  • Erstaunlich ist zudem, dass bei bekannt knappen finanziellen Ressourcen von allen befragten AkteurInnen lediglich eine Gemeinde angab, auf EU Fördergelder zurückzugreifen. Zu vermuten ist, dass die Informationen über Fördermöglichkeiten im Bereich Gesundheit, aber auch anderer Regionalprogramme, fehlen.
zum Seitenanfang AK Salzburg empfiehlt folgende Maßnahmen

  • Qualitative und quantifizierte Präventionsziele für das Bundesland Salzburg, die gemeinsam von den Finanziers und den durchführenden Organisationen erarbeitet und vom Landtag beschlossen werden;
  • dabei sollen eine ausgewogene Balance zwischen verhaltens- und verhältnisorientierten Zielsetzungen gefunden und die verminderten Gesundheitschancen einkommens- und sozialbenachteiligter Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden;
  • darüber hinaus sind geeignete Ziele in Bezug auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung zu formulieren;
  • Einrichtung einer finanziell und personell adäquat ausgestatteten Koordinationsstelle, die sektorenübergreifend in Absprache mit den AkteurInnen den Präventionszielen entsprechend im Auftrag des Landes strukturiert und steuert, die wissenschaftliche Forschung beobachtet und vorantreibt sowie die Evaluierung der gesetzten Maßnahmen durchführt;
  • eine den Zielen entsprechende ausreichende Finanzierung.
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