Novelle bringt Fortschritte für mehr Einkommensgerechtigkeit

Transparenz bei der Entlohnung gestärkt

Als „ersten wichtigen Schritt für mehr Einkommensgerechtigkeit“ begrüßt die Referentin für Frauenpolitik, Stephanie Posch, die vorliegende Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz. Durch die betrieblichen Einkommensberichte und Gehaltsangaben bei den Jobausschreibungen wird die Verantwortung der ArbeitgeberInnen für Fairness bei der Entlohnung gestärkt.
Künftig müssen sich die Betriebe systematisch mit der Frage befassen, ob sie Frauen und Männer in den verschiedenen Einstufungen gleich bezahlen.

Einkommensbericht für mehr als 40% der Beschäftigten

Denn nach wie vor sind die meisten Unternehmen von der Verwirklichung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ noch weit entfernt. Frauen verdienen durchschnittlich noch immer um ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen. Vergleicht man nur die ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, dann lagen die Nettomonatseinkommen der Frauen in Salzburg 2009 durchschnittlich immer noch um rund 23,3% unter jenen der Männer. Bislang war es für Frauen oft sehr schwierig, die Nachweise zu erbringen, dass sie weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes wenden sich auch nur wenige Frauen an die Gleichbehandlungskommission oder wagen den Weg zu Gericht.

„Die mit 1.3.2011 in Kraft tretende Regelung zu verpflichtenden Einkommensberichten für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten kann als erster Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden und wird zu mehr Einkommenstransparenz führen“, sagt Posch. Im Vollausbau 2014 wird es für mehr als 40 Prozent der Beschäftigten die Einkommensberichte geben.

Weitere Schritte sind erforderlich

Für die Verwirklichung der Einkommensgerechtigkeit sind aber weitere Schritte notwendig. Mit den Einkommensberichten müssen vor allem Aktionspläne verpflichtend verknüpft werden, um aufzuzeigen, welche betrieblichen Maßnahmen zur Beseitigung von Entgeltdiskriminierungen gesetzt werden. Außerdem sollten Sanktionen verhängt werden können, wenn keine Einkommensberichte erstellt werden. „Nur auf das Wollen der Betriebe angewiesen zu sein, wird zu wenig sein“, gibt Posch zu bedenken.

Auch die neue Verpflichtung, dass Unternehmen bei Jobausschreibungen die kollektivvertragliche Entlohnung sowie allfällige Überzahlungen angeben müssen, ist aus Sicht der AK ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei den Einkommen. Damit werden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bereits bei der Einstellung schwieriger. Wenn künftig die unterschiedlichen Einkommensperspektiven in den verschiedenen Berufen sichtbar werden, dürfte das auch für die Berufswahl von Jugendlichen von Bedeutung sein.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 4 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.