Gesetzlich vorgeschriebene Hepatitis B-Impfung

Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten und
wichtigsten Präventivmaßnahmen, die die Medizin bietet.
Es gibt Berufsgruppen, die von Hepatitis B-Infektionen
besonders gefährdet sind. Diese Berufe sind in der
Hochrisiko-Gruppe der AUVA erfasst und deren
Beschäftigte müssen regelmäßigen Impfschutz erhalten.

Achtung! Kanalarbeiter zählen laut neuer AUVA-Liste über Hepatitis B-Prophylaxe nicht mehr zur Hochrisikogruppe. Wenn der Betriebsarzt trotzdem ein erhöhtes Infektionsrisiko bei Kanalarbeitern feststellt, muss anstelle der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungs Anstalt), der Arbeitgeber die Kosten für die Impfung übernehmen (ASchG §3).

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