Probezeit statt "Schnuppern"

Vor einem neuen Job wird oft vereinbart, zunächst einmal ein paar Tage in der Firma zu „schnuppern“. Ihr Recht: Wenn Sie in dieser Zeit arbeiten, so sind das Arbeitstage, die selbstverständlich bezahlt werden müssen!
Anders ist es, wenn Sie eingeladen werden, sich die Firma einmal nur anzuschauen, wobei es aber selten beim Anschauen bleibt…

AMS informieren!

Jede Aufnahme einer Beschäftigung und auch jedes „Schnuppern“ ist schon vorher dem Arbeitsmarktservice(AMS) zu melden. Diese Informationspflicht gegenüber dem AMS haben Sie und nicht der Arbeitgeber.

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