Es ist doch alles nur ein (Glücks-)Spiel - Zutritt für Jugendliche kein Problem

Jugendschutz in Salzburg? Fehlanzeige: Sechs von neun Wettbüros machten keine Anstalten einen offensichtlich Minderjährigen daran zu hindern, das Lokal zu betreten. Drei Mal konnte der Jugendliche gar am Automaten spielen – und er platzierte zwei Wetten. „Der Jugendschutz wird immer noch viel zu lax gehandhabt. Das haben schon frühere AK-Erhebungen gezeigt. Die Unternehmen sollten diesen Test als gelbe Karte sehen. Denn beim nächsten Mal wird die Arbeiterkammer Anzeige erstatten. Ihr Verhalten in Punkto Jugendschutz muss sich ändern“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.

Mitte Mai schickte die AK einen 14jährigen Schüler in neun Wettbüros in der Stadt Salzburg. „Wir wollten zunächst klären, ob unser Probekandidat überhaupt ins Lokal kommt. Denn schon allein der Zutritt ist Minderjährigen nicht gestattet“, stellt AK-Konsumentenschützerin Daniela Gabler klar. Danach sollte der 14jährige versuchen alleine eine Wette zu platzieren und am Automaten zu spielen. „Unsere Testperson wurde bewusst so ausgewählt, dass man eindeutig sieht: Das ist ein junger Bursche, keinesfalls schon 16 oder gar 18. Außerdem haben wir das Lokal unter der Woche nachmittags besucht. Zu dieser Zeit ist wenig los. Damit die Unternehmen auch die Chance haben, auf unseren Probanden aufmerksam zu werden“, so Gabler weiter.

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Geld verwetten war zwei mal ohne weiteres möglich

Diese Chance wurde in den meisten Wettbüros nicht genutzt. Nur in drei Lokalen wurde der 14jährige, so wie es das Gesetz vorsieht, am Betreten gehindert. Bei den restlichen sechs war das aber überhaupt kein Problem. In zwei Lokalen kam die Testperson der AK dann auch tatsächlich dazu, Wetten abzuschließen. Einmal wurde dem Burschen sogar geholfen und erklärt, wie der Wettautomat funktioniert. „Das zeigt, wie unzureichend das Personal teilweise geschult wurde. Die Regelungen sind einfach und unmissverständlich. Das muss jeder Firmeneigentümer seinen Mitarbeitern vermitteln – und die müssen die Vorgaben konsequent beachten“, so Daniela Gabler weiter.

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Glücksspiel: Drei mal konnte ohne Widerspruch gezockt werden

Schließlich standen auch in vier der sechs Cafés, in die der 14jährige hineinkam so genannte Glücksspielautomaten – elektronische einarmige Banditen, bei denen man gegen Geldeinwurf einen Gewinn erzielen kann. Freilich ist auch das Glücksspiel in diesem Alter illegal. In drei Fällen war das aber egal. Der AK Testkonsument durfte spielen. Und gewann sogar – 14,80 Euro für 2 Euro Einsatz. Nur einmal wurde der Bursche darauf hingewiesen, dass er den Gewinnspielautomaten nicht benutzen dürfe. Ironischerweise war das aber in einem der Lokale, in dem der 14jährige eine Wette abschloss.

Die Vorschriften sind klar. Aber sie werden nicht eingehalten

Die rechtliche Situation ist jedenfalls klar: Gemäß den Paragrafen 34 und 35 des Salzburger Jugendgesetzes dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Räumlichkeiten eines Wettbüros nicht einmal betreten, geschweige denn Wetten oder ihr Geld am Automaten verspielen. Ausnahmen sind freilich Geräte wie Flipper, Musikautomaten und dergleichen. AK-Präsident Siegfried Pichler: „Diese Vorschriften sind absolut eindeutig.

Es ist die Pflicht der Unternehmen dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch eingehalten wird. Dass nur drei der neun getesteten Wettbüros sich richtig verhalten und den Zutritt überhaupt verweigert haben, macht mich betroffen. Das ist einfach zu wenig!“

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Gelbe Karte für Betroffene - Pichler fordert Sensibilität

„Dennoch werden wir jetzt noch keine Namen der betroffenen Wettlokale nennen“, so der AK-Präsident weiter. Aber die Betreiber sollten sich diese gelbe Karte zu Herzen nehmen. Die Konsumentenschützer haben heute Briefe mit dem individuellen Ergebnis des Jugendschutz-Tests an die geprüften Wettlokale geschickt und darin außerdem auf die Rechtslage hingewiesen. „In absehbarer Zeit werden wir eine weitere Erhebung durchführen. Wird der Jugendschutz dann immer noch missachtet, benennt die AK die betreffenden Lokale und erstattet Anzeige“, warnt Siegfried Pichler. „Wir setzen aber darauf, dass die Unternehmen gescheiter werden.“ Das hat übrigens schon einmal funktioniert: 2009 und 2010 testete die AK, welche Firmen nicht jugendfreie DVDs an Kinder verkaufen.

Auf das schockierende Ergebnis der ersten Erhebung folgten im nächsten Jahr deutlich schärfere Kontrollen des Alters durch die Mitarbeiter der geprüften Handelsketten. „Es geht nicht darum, Unternehmen zu schikanieren“, stellt Siegfried Pichler klar. „Aber diese sind in vielen Fällen einfach nicht sensibel genug. Eine Missachtung des Jugendschutzes ist kein Kavaliersdelikt. Kinder und junge Menschen sind besonders schützenswürdig. Und die AK will und wird zu deren Schutz ihr Möglichstes beitragen“, so der AK-Präsident.

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