Preisangaben dürfen im Internet nicht mehr versteckt werden!

Preise müssen deutlich angegeben werden

Webseiten mit Preisangaben nur im kleingedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Das Handelsgericht Wien bestätigt nun die Rechtsansicht der Bundesarbeitskammer (BAK). Wer im Internet kostenpflichtige Dienste anbietet, muss den Preis klar und deutlich angeben und nicht verstecken. Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus Deutschland und deren Nachfolger Redcio OHG eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Anbieter boten auf mehreren Webseiten etwa scheinbar kostenlose Liedertexte, Bastelanleitungen oder Hausaufgaben an. Sie warben zwar nicht explizit mit gratis, aber die Konsumenten konnten davon ausgehen. Es war für sie keinesfalls erkennbar, dass sich die Dienste als Kostenfallen entpuppen. Selbst geübte Surfer übersehen die geschickt platzierten Preisangaben. Wer einmal seine Daten abgesendet hat, sitzt auch schon in der Falle und wird zur Kassa gebeten.

Anwaltschreiben und Gerichtskosten

Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben und Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht. Das schüchtert sicher viele ein und sie zahlen. Aber selbst wer aus Verunsicherung bezahlt, hat nichts bereinigt. Denn ein Jahr später geht es wieder von vorne los, weil es sich oft um Abodienste für zwei Jahre handelt. Unseriöse Anbieter machen so schnelles Geld, die Webadressen und Anbieter ändern sich laufend oder es wird plötzlich auf andere Seiten umgeleitet.

Tipps der AK Konsumentenschützer
  • Gehen Sie mit Ihren Daten sorgsam um. Lesen Sie genau nach, wozu sie benötigt werden. Im Zweifel über Suchmaschinen über die Seiten nachforschen.
  • Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäfts-bedingungen, bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen. Das Kleingedruckte gibt’s auch im Web!
  • Unerklärbare Rechnungen nicht gleich zahlen. Überprüfen Sie die Fakten und wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Konsumentenberatungsstelle.
  • Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie umgehend Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben.
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