Konsum-Pleite: Forderung besteht zu Recht
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Nach dem Konkurs der Konsumgenossenschaft Salzkammergut haben die Mitglieder eine Zahlungsaufforderung über 145,35 Euro erhalten. Diese Forderungen des Masseverwalters, Dr. Peter Posch, bestehen zu Recht, sagen die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Salzburg.
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen diese fristgerecht zu begleichen. Sie vermeiden so weitere Kosten.
Laut Satzung haftet jeder Genossenschafter im Konkursfall mit seiner Einlage in Höhe von 145,35 Euro und mit einem weiteren Betrag in derselben Höhe.
Kein Mitglied aber trotzdem Zahlungsaufforderung?
Falls Sie der Meinung sind, kein Genossenschaftsmitglied zu sein, fordern Sie beim Masseverwalter mittels eingeschriebenem Brief den zugrunde liegenden Vertrag an.
Können Sie eine berechtigte Forderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht bis zur angegebenen Zahlungsfrist begleichen, wenden Sie sich schriftlich mit eingeschriebenem Brief an den Masseverwalter und ersuchen Sie um eine Ratenzahlung.
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E-Mail:
konsumentenschutz@ak-salzburg.at

