Krank im Urlaub: Ohne Versicherung kann das im Ausland teuer werden
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Im Urlaub zu erkranken, kann teuer werden – das gilt besonders für das Ausland. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte gut vorbereitet sein und sich rechtzeitig bei der Urlaubsplanung auch Gedanken über die Krankenversicherung machen. Denn: Die E-Card gilt nicht überall!
„Die Inanspruchnahme medizinischer Dienste kann im Ausland unter Umständen teuer werden. Kosten entstehen nur dann nicht, wenn im entsprechenden Urlaubsland die Europäische Krankenversicherungskarte, die E-Card, gilt“, erklärt Gerda Klingenbrunner, Sozialversicherungsexpertin der AK Salzburg.
Mit der E-Card ist die Versorgung durch Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser in der EU und in den EWR-Ländern sowie in der Schweiz gewährleistet. Achtung: In Bosnien, Serbien, Kroatien, Mazedonien und der Türkei gilt die E-Card nicht! Für diese Länder braucht man einen Urlaubskrankenschein, den die jeweilige Krankenkasse ausstellt. Dieser kann dann im Urlaubsland gegen einen örtlichen Krankenschein eingetauscht werden. „Erst dann ist ein kostenloser Arztbesuch möglich!“, warnt Klingenbrunner.
Mit privater Reiseversicherung auf "Nummer sicher"
In allen anderen Ländern müssen Urlauber die Rechnung vorerst selber bezahlen. Zurück in Österreich werden 80 Prozent der Kosten vom österreichischen Kassentarif, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären, von der Krankenkasse ersetzt. Das kann allerdings deutlich weniger sein, als der Betrag, der vom jeweiligen Arzt oder Krankenhaus verrechnet wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine private Reiseversicherung abschließen.
Privatbehandlungen kosten auch im Inland
Wen es nicht in die Ferne zieht, dem können aber auch in Österreich Kosten für die medizinische Versorgung entstehen. Gerda Klingenbrunner rät: „Fragen Sie vor einer Behandlung, ob Sie in einer Privatordination gelandet sind, oder in einer mit Kassenvertrag. Denn trotz E-Card sind Privatbehandlungen auch im Inland zu bezahlen. Die Kosten werden von der Krankenkasse zu 80 Prozent des Kassentarifs erst im nachhinein zurückerstattet.“
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