Kündigung bei freien DienstnehmerInnen

Ein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben Sie nicht, aber einen Dienstzettel müssen auch freie DienstnehmerInnen erhalten.

14 Tage Kündigungsfrist

Normalerweise muss eine Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten werden. Das heißt, zwischen Ausspruch (oder schriftlicher Übermittlung) der Kündigung und dem letzten Arbeitstag müssen 14 Tage liegen. Auch eine längere oder kürze Kündigungsfrist ist möglich, wenn sie entsprechend vereinbart wurde.

Wann ist die Kündigung gültig?

Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung beim Arbeitgeber eingetroffen ist – das heißt, wenn Sie ihm gesagt haben, dass Sie kündigen. Oder wenn die schriftliche Kündigung in den Händen Ihres Arbeitgebers ist.

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