Gesetz repariert: AK-Intervention bringt Lehrlingen Geld zurück!
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Ungerecht behandelt, ja regelrecht bestraft fühlten sich jene Lehrlinge, die von der Regelung der kostenlosen Berufsreifeprüfung ausgeschlossen wurden, weil sie sich für diesen Bildungsweg entschieden, als er sogar noch aus eigener Tasche bezahlt werden musste. „Ich bin sehr froh, dass wir diesen engagierten jungen Menschen helfen konnten und Bundesministerin Schmied auf unsere Intervention schnell und unbürokratisch reagierte,“ sagt AK-Präsident Siegfried Pichler, dessen Dank auch Landeshauptfrau Burgstaller gilt, die sich ebenfalls für eine Lösung des Problems in Wien stark machte.
Mit der Möglichkeit der kostenlosen Berufsreifeprüfung, wie sie seit dem Beginn des Herbstsemesters gilt, wurde eine langjährige AK-Forderung nach verbesserter Durchlässigkeit zwischen beruflicher Ausbildung und weiterführenden Bildungswegen erfüllt. Trotz der hohen Kosten gab es davor auch immer wieder junge Menschen, die ihre Berufsreifeprüfung aus eigener Tasche bezahlten.
Genau dieses Engagement aber wäre beinahe bestraft worden: Für Lehrlinge, die schon vorher auf eigene Kosten mit der Berufsreifeprüfung begonnen hatten, gab es bislang keine Umstiegsmöglichkeit ins kostenlose „Lehre mit Matura“-Programm ohne den Verlust bereits absolvierter Semester.
Das wurde jetzt korrigiert und bedeutet:
Bei aufrechtem Lehrverhältnis kann die Kostenübernahme je nach Stand des individuellen Lernfortschritts bis zu 3.500 € betragen. Die Rückerstattung der für das Herbstsemester bereits bezahlten Kurskosten wird von den Bildungsinstituten abgewickelt – hier vom BFI, dem Berufsförderungsinstitut der AK Salzburg, die die Betroffenen in einem Brief bereits informiert hat.
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