Maturareise - Traumurlaub statt Horrortripp

Noch scheint die Matura oder Abschlussprüfung weit entfernt. Die gemeinsame Reise danach gilt es aber schon jetzt zu planen.

Gleich zu Beginn des Schuljahres werden viele Matura- oder Abschlussklassen von diversen Maturareiseanbietern kontaktiert. Mit tollen Prospekten und Videos machen sie Lust auf Party und Strand. Hier ein paar Tipps, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und damit Ihre Reise ein Traumurlaub und kein Horrortrip wird.

1. Überblick verschaffen

Tolle Bilder, Videos und Erzählungen berühmt-berüchtigter Partys. Die Präsentationen der Anbieter wollen Ihnen vermitteln: Das ist die Matura- bzw. Abschlussreise, die Sie gesuchthaben. Aber nicht immer ist das erste Angebot das Beste! Vergleichen Sie daher auch andere Anbieter sowie deren Leistungen und Preise. Vorsicht bei Berichten im Internet: Es kann sich dabei um versteckte Werbung handeln! Zeitdruck, den Reiseveranstalter machen, oder Köderangebote wie Partys sollten Sie nicht zu einer voreiligen Buchung verleiten.

Folgende Punkte sollten Sie sich vor der Buchung durch den Kopf gehen lassen:

  • Termin
  • Leistbarkeit und Finanzierung
  • Anzahl der teilnehmenden SchülerInnen
  • Vergleich der Angebote und deren Leistungen
  • Preisvergleich
  • Gemeinsame Entscheidungsfindung in der Klasse
  • Geschäftsbedingungen
  • Stornobedingungen
  • Sondervereinbarungen und Extras
  • Reise(storno)versicherung

2. Abschluss und Unterschrift

Wie toll es letztes Jahr war und wie schön die Anlage ist, wird gern präsentiert. Was man Ihnen jedoch nicht so gern zeigt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s), und das hat Gründe! Darin werden wichtige Vertragsbedingungen geregelt. Fordern Sie daher die AGB’s sofort an und lesen Sie vor allem die Stornobedingungen durch.

Ungenaue Vereinbarungen zur Lage des Hotels, Flugzeiten und Leistungen vor Ort lassen dem Veranstalter viel Spielraum. Je genauer der Vertragsinhalt bestimmt ist, umso besser für Sie. Sondervereinbarungen wie Bettenanzahl der Zimmer, Meerblick, Balkon und Partyspecials sind schriftlich in der Buchungsbestätigung festzuhalten, jedoch nicht als bloßer „Kundenwunsch“, sondern als Vertragsbestandteil. Denn wie das so mit Wünschen ist – die können erfüllt werden oder auch nicht.

3. Unter 18

Wenn Sie schon 18 Jahre alt sind und einen Vertrag abschließen, sind Sie voll geschäftsfähig und können daher auch ohne Zustimmung Ihrer Eltern unterschreiben.

Das heißt aber auch, Sie sind voll haftbar für alle eingegangenen Verpflichtungen. Anders ist es, wenn Sie noch nicht 18 sind: Hier ist die Zustimmung Ihrer Eltern notwendig.

Klassenverantwortliche leisten oft einen Großteil der administrativen Arbeit, die eigentlich der Reiseanbieter machen müsste. Das Einsammeln von Geld – oft geht es pro Klasse um zehntausende Euro – birgt natürlich auch ein Risiko. Verlangen Sie daher sowohl für die Anzahlung als auch für die Restzahlung vom Veranstalter Zahlscheine für alle SchülerInnen.

4. Vor dem Abflug

Voreiliges Buchen kostet Geld. Bei Stornierung einer Reise fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt (meist 10% - 85%). Sobald Sie wissen, dass Sie an der Reise nicht teilnehmen können, verständigen Sie sofort den Veranstalter. Und zwar schriftlich, mit eingeschriebenem Brief.

Wenn Sie eine Reisestornoversicherung abgeschlossen haben, dann übernimmt diese anfallende Stornokosten. Jedoch nur, wenn der Grund für die Stornierung auch versichert ist. Versichert sind in der Regel eine plötzliche schwere Erkrankung oder auch ein Nicht-Bestehen der Matura. Der Fall, dass die Abschlussklasse nicht erfolgreich absolviert wurde und man erst gar nicht zur Matura antritt, ist von Versicherungen dagegen meist nicht gedeckt!

5. Nicht wie im Prospekt

Mängel am Urlaubsort sollten Sie sofort reklamieren. Falls diese nicht gleich behoben werden (können), verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung und machen Sie Fotos oder Videos.

Nach der Rückkehr ist es wichtig, sofort mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen um eventuelle Gewährleistungsmängel geltend zu machen. Sie haben je nach Mangel einen Anspruch auf Preisminderung, fallweise auch auf Schadensersatz.

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