Mobbing: Heuer kamen bereits 183 Opfer zu AK und ÖGB - mehr Prävention nötig
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Mobbing ist ein Problem, das sich am Rande unserer Wahrnehmung ereignet. Dennoch sind immer mehr Menschen im Beruf davon betroffen. Die Arbeiterkammer Salzburg und der ÖGB informierten am 20. November bei der Veranstaltung „Mobbing geht uns alle an! – Wege zu einer fairen Konfliktkultur“ über Ausprägungen und Präventionsmöglichkeiten. AK-Präsident Pichler und AK-Vizepräsidentin und ÖGB-Landesfrauensekretärin Monika Schmittner: „Mobbing kann jeden treffen. Damit ein konstruktives Klima am Arbeitsplatz herrscht und ermöglicht wird, müssen Personalverantwortliche, Betriebsräte und Vertrauenspersonen an einem Strang ziehen.“
Was ist Mobbing?
Was ist Mobbing, wann beginnt es? Reicht es schon, einem Angestellten bewusst sehr wenige oder gar keine Aufgaben zu geben? Die Definition ist – ähnlich wie bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – schwierig. Prinzipiell hat der Arbeitgeber für seine Angestellten Fürsorge zu tragen und muss im Anlassfall eine Mobbing-Handlung unterbinden oder sogar Schadenersatz leisten. Aber das Recht in Österreich kennt bis dato keinen idealen Schadenersatzanspruch bei seelischen Verletzungen. „Viele Handlungen, zum Beispiel, wenn jemand am Arbeitsplatz wie Luft behandelt wird, fallen nicht immer in den Rahmen der durch das Gleichbehandlungsgesetz gesteckt wird. Aber mit diesem Gesetz soll Diskriminierung am Arbeitsplatz unterbunden werden“, weiß AK-Rechtsexpertin Gabriele Wonnebauer. „Die Vollversammlung der Arbeiterkammer hat bereits in mehreren Anträgen ein Anti-Mobbing-Gesetz gefordert. Leider sind wir beim zuständigen Ministerium bisher auf taube Ohren gestoßen“, bedauert AK-Präsident Siegfried Pichler. „Wir werden aber weiter für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz kämpfen. Denn um dieses Problem zu beseitigen müssen Verantwortliche auf allen Ebenen, also auch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter im Betrieb, gemeinsam an einem Strang ziehen.“ Sowohl AK als auch ÖGB bieten seit 2001 eine von Experten für Arbeitsrecht und Psychologen betreute Mobbingberatung an.
zum SeitenanfangVon Mobbing sind zu mehr als Drei Vierteln Frauen betroffen
Bis Ende Oktober 2008 wurden 123 Betroffene von der AK und 60 vom ÖGB betreut. „Die Mobbing-Dunkelziffer ist aber viel höher, bis zu 15.000 Arbeitnehmer allein im Bundesland Salzburg“, sagt Gabriele Wonnebauer. 94 der von der AK betreuten Personen sind Frauen, 29 Männer. Die häufigsten Beschwerden: Ständige ungerechtfertigte Kritik (36 Prozent), der Vorgesetzte lässt Kommunikation bewusst nicht zu (12 Prozent) und Anschreien oder lautes Schimpfen (9 Prozent). Aber auch Hinterfotzigkeiten sind häufig: 13 Prozent gaben an, dass hinter ihrem Rücken Gerüchte verbreitet werden oder schlecht geredet wird. Besonders belastend: kränkende Arbeitsaufgaben, entwürdigende Ausdrücke und obszöne Schimpfworte, oder mündliche Drohungen (acht Prozent). Schließlich kann man in bestimmten Fällen auch sexuelle Belästigung zum Mobbing zählen: Vier Prozent fühlten sich durch sexuelle Annäherungen belästigt oder wurden verbal dazu aufgefordert. Teils kam es sogar zu sexuellen Handgreiflichkeiten. Die beiden Hauptgründe für Mobbing sind Defizite im Führungsverhalten (29 Prozent) und auf der anderen Seite persönliche Motivationen (34 Prozent). Aber auch aus unklaren Kompetenzzuweisungen entstehen Probleme am Arbeitsplatz.
Folgekosten: Krankenstand und langwierige Beschwerden
AK-Vizepräsidentin und ÖGB-Landesfrauensekretärin Monika Schmittner wies bei der Veranstaltung vor allem auf die Folgekosten von Mobbing hin: „Durch Mobbing leidet nicht nur das Arbeitsklima. Auch die Arbeitsproduktivität ist beeinträchtigt. Entweder durch Krankenstände oder fehlende Motivation am Arbeitsplatz.“ Der Wirtschaft entgehen pro Mobbingfall bis zu 200.000 Euro. „Das ist ein wichtiger Aspekt, den Personalverantwortliche nicht vernachlässigen sollten. Von Mobbingprävention profitieren sowohl das Unternehmen als auch die Angestellten“, sagt Monika Schmittner. Rund ein Viertel der betreuten Opfer ist wegen Mobbing im Krankenstand. 38 Prozent klagten über psychische Beschwerden, bei acht Prozent hatte der Psychoterror am Arbeitsplatz auch körperliche Probleme zur Konsequenz. Bei fast einem Drittel führte Mobbing zur Lösung des Dienstvertrages (27 Prozent) oder zu einer Versetzung.
zum SeitenanfangRechtzeitig vorbeugen und rasch reagieren
Das Phänomen Mobbing kann aus psychologischer und rechtlicher Sicht bekämpft werden. Zu diesem Thema referierten bei der Veranstaltung Im Josef Brunauer Tagungs- und Seminarhotel eine Rechtsexpertin, Petra Smutny, Richterin am Oberlandesgericht Wien und Clemens Hausmann, klinischer Psychologe am Krankenhaus Schwarzach.
Clemens Hausmann betonte, dass zur individuellen Mobbingabwehr zunächst eine Bestandsaufnahme wichtig sei. Schwachpunkte und Gefahren erkennen, Bündnispartner suchen, die Abhängigkeit vom Mobber verringern und selbstbewusstes Auftreten sowie offensives Ansprechen von Problemen in der Frühphase eines Konfliktes sind wichtige Punkte. Auch in der Gruppe kann viel getan werden. Wenn die Normen Mobbing ächten, dann kommt es seltener vor. Stattdessen sollten positive Werte des Zusammenarbeitens angesprochen und gefördert werden. Wegschauen und Bagatellisieren verschlimmert die Situation. Vorgesetzte und Betriebsrat sind wichtige Ansprechpartner und sollten im Rahmen ihrer Vorbildfunktion klar Stellung gegen Mobbing beziehen und sich entsprechende Vorwürfe immer anhören. Mobbingprävention bedeutet schließlich, das Phänomen als realistische Gefahr anzuerkennen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen oder einen geregelten Umgang damit (Betriebsvereinbarungen, Beschwerdeweg etc.).
Im rechtlichen Bereich gilt es vor allem Beweise zu sichern. Belege für Mobbing sollten aufgehoben, Zeugen notiert werden, um Vorgesetzte von der Richtigkeit der eigenen Darstellung zu überzeugen. Auch ein „Mobbingtagebuch“ kann bei der Rekonstruktion von Ereignissen helfen, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte.
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