Biometrische Personenidentifikation

Biometrische Personenidentifikations-Verfahren sind auf dem Vormarsch. Das zeigen Wachstumsraten der Branche von über 35%. Wir wissen von Betriebsräten, dass selbst Türen und Computer in Unternehmen zunehmend durch Fingerabdruck-Scanner gesichert werden. Die AK Salzburg steht diesen neuen Technologien nicht negativ gegenüber. Aber der Datenschutz sowie die Menschenwürde der Beschäftigten müssen gewahrt und aktiv geschützt werden.
Zur Darstellung und Beleuchtung dieses kontroversiellen Themas wurde im Jänner 2008 im Seminarhotel Josef Brunauer eine entsprechende Diskussionsveranstaltung mit hochkarätigen Experten aus Österreich und Deutschland organisiert, um vor allem Betriebsräten und Gewerkschaftern zu helfen, mit dieser neuen Entwicklung richtig umzugehen.

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Hier kommt Biometrie zum Einsatz

Biometrische Verfahren sind Teil der „Sicherheitsarchitektur“ eines Unternehmens und dienen zur

• Identifikation
• Zugangskontrolle
• und Überwachung.

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Gängige Systeme

Ganz allgemein vermisst die Biometrie eines oder mehrere Körpermerkmale und ermöglicht durch elektronische Verarbeitung die Identifizierung der betreffenden Person.
Die häufigsten biometrischen Methoden (Stand 2007):

• Fingerabdruck-Erkennung (44%)
• Gesichtserkennung (19%)
• Handvenenerkennung (9%)
• Iriserkennung (7%)

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Biometrie und Arbeitrecht

Ein biometrisches Personenidentifikations-Verfahren ist eine Kontrollmaßnahme. Der Arbeitgeber muss dieses im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer abwägen und darf solche Verfahren nicht unverhältnismäßig einsetzen.

Grundsätzlich ist die Einführung einer biometrischen Personenidentifikation, beispielsweise im Rahmen der Zeiterfassung, von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig.

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Betriebsräte sind wichtige Partner

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2006 wird durch die Speicherung biometrischer Daten die Menschenwürde zumindest berührt. In Verbindung mit diesem OGH-Urteil sollten Betriebsräte Datenschutzstandards zu Gunsten der Beschäftigten durchsetzen. Kontrollmaßnahmen dürfen die Menschenwürde von Beschäftigten jedenfalls nicht verletzen.

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Biometrie und Datenschutz

In Österreich ist die Datenschutzkommission (DSK) die wichtigste Instanz für die Wahrung des Datenschutzes. Vor der Erfassung biometrischer Daten zur Personenerkennung muss eine Meldung an die DSK erfolgen. Mit dieser Meldung sind auch die bestehenden und geplanten Maßnahmen zum Schutz der Daten der Mitarbeiter bekanntzugeben.

Strittig ist derzeit, ob biometrische Daten überhaupt erst nach einer Vorabkontrolle durch die DSK verarbeitet werden dürfen. In jedem Fall gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Eine biometrische Gesichtserkennung, nur um Zugang zum eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, wäre in den meisten Fällen rechtswidrig.

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Möglichkeiten und Grenzen

Die neue Technologie ist ein arbeitsplatzschaffender Wachstumsmarkt, von dem auch Österreich profitiert, aber sie steckt noch in den Kinderschuhen. Fingerabdruck-Leser können teilweise sogar mit Pulver und Klebefolie überlistet werden. Die Systeme verifizieren in einigen Fällen auch den Falschen – oder sie verkennen den Richtigen. Der Konsument hinterlässt überdies seine Identität zusammen mit dem Fingerabdruck an vielen Orten. Statt dem Kreditkartenraub kann es zum „Identitätsklau“ kommen - Also Vorsicht: Auch moderne Systeme sind nicht fälschungssicher.

Wenn biometrische Personenidentifikations-Verfahren nicht verantwortungsbewusst eingesetzt werden, kann es zu einem jederzeit erfassbaren und überwachten Arbeitnehmer oder Konsumenten kommen – dem „Gläsernen Menschen.“ Das entspräche einer massiven Einschränkung von Datenschutz und Privatsphäre. Biometrische Systeme sollen nur als eine von vielen Möglichkeiten angesehen werden, die zu mehr Sicherheit führen können.

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