Einstufungen oft zu niedrig – vielen bleibt nur der Weg zu Gericht
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Pflegegeld zu bekommen, ist nicht leicht – die richtige Einstufung zu erhalten, oft noch schwieriger. Die Beratungszahlen der AK steigen, vielen Pflegebedürftigen bleibt oftmals nur der Weg zu Gericht. Deshalb setzt die AK große Hoffnungen in die gesetzlichen Neuerungen, die seit Jahresbeginn gelten: Etwa, dass bei Einstufungen nun diplomiertes Pflegepersonal mitentscheidet oder dass die Entscheidungsträger von 300 auf acht Sozialversicherungsträger reduziert worden sind. „Wir haben seit Jahren Verbesserungen gefordert, jetzt werden wir uns genau ansehen, was diese Reform für die Pflegebedürftigen bringt“, sagt AK-Präsident Pichler.
- Aktuelle Fälle
- AK-Tipp: Aufzeichnungen machen
- Was ist neu beim Pflegegeld?
- Erfolge für AK-Rechtsvertretung
- AK fordert verbesserte Gutachten
Seit 1.1. 2012 ist das Pflegegeld Bundessache, die Zahl der Entscheidungsträger wurde stark reduziert, diplomiertes Pflegepersonal soll bei Entscheidungen über eine Erhöhung des Pflegegeldes nun eingebunden werden. Die AK erhofft sich durch diese Reform, dass den Pflegebedürftigen, die ihr Recht vor Gericht erkämpfen müssen, lange Verfahren erspart bleiben. „Die Arbeiterkammer kritisiert – so wie übrigens auch der Rechnungshof – seit Jahren, dass die Begutachtungen bei der Pflegegeldeinstufung oft uneinheitlich und von mangelnder Qualität sind“, so AK-Präsident Siegfried Pichler, „wir setzen hohe Erwartungen in die gesetzlichen Neuerungen, die seit Jahresbeginn in Kraft sind. Wir werden ganz genau beobachten, was diese Reform den Betroffenen bringt!“
Wer schon einmal einen Pflegegeldantrag für sich oder Angehörige gestellt hat, weiß, dass der Weg dorthin nicht einfach ist, viel Bürokratie und Gutachten warten. Auch wenn der Bescheid dann positiv ausfällt, ist noch nicht gesagt, dass die zuerkannte Pflegestufe auch tatsächlich der Pflegebedürftigkeit der Betroffenen entspricht. Die AK-Experten können ein Lied davon singen: Steigende Beratungszahlen, viele zu niedrig eingestufte Menschen, denen oftmals nur der Weg zu Gericht bleibt - wie aktuelle Fälle aus dem Beratungsalltag zeigen.
Aktuelle Fälle
Herr D. leidet an einer schweren psychischen Erkrankung. Er ist in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht, da er nicht mehr selbstständig leben kann. Er bezieht Pflegegeld der Stufe 1. Der Erhöhungsantrag wurde abgelehnt. Nach erfolgreicher Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wurde ihm die Pflegegeldstufe 4 zugesprochen.
Frau Z. leidet an einem inoperablen bösartigen Hirntumor und hat mehrmals täglich epileptische Anfälle. Sie ist halbseitig gelähmt und hat eine hochgradige Sehbehinderung. Pflege und Betreuung ist rund um die Uhr notwendig. Ihr wurde von der Pensionsversicherung ein Pflegegeld der Stufe 4 zugesprochen. Nach erfolgreicher Klage der AK Salzburg wird ihr nun ein Pflegegeld der Stufe 6 gewährt.
Frau W. wurde das Pflegegeld von der Stufe 4 auf die Stufe 2 herabgesetzt. Sie leidet an Demenz und hat eine Gangstörung mit Sturzneigung. Sie benötigt unter anderem Hilfe beim An- und Auskleiden, Kochen, der Körperpflege sowie bei der Verrichtung der Notdurft. Das Gericht setzt nach erfolgreicher Klage der AK wieder einen Pflegebedarf der Stufe 4 fest.
AK-Tipp: Aufzeichnungen machen
Liegen bei Anträgen auf Pflegegeld Pflegedokumentationen vor, so führt dies in vielen Fällen zu einer genaueren Einstufung und es können lange Gerichtsverfahren vermieden werden. „Wir raten daher gerade pflegenden Angehörigen, genaue Aufzeichnungen - etwa über Stürze oder anderweitigen Hilfsbedarf - zu machen“, empfiehlt Stöckl.
zum SeitenanfangWas ist neu beim Pflegegeld?
Seit 1.1.2012 ist die Gesetzgebung und Vollziehung des derzeitigen Landespflegegeldes auf den Bund übergegangen. Die Österreichweite Reform führte zu einer Reduktion der Entscheidungsträger von rund 300 auf 8 Sozialversicherungsträger. „Neu ist zudem, dass auch Pflegefachkräfte bei der Einstufung in höhere Pflegegeldstufen eingebunden werden. Bei Anträgen auf Erhöhungen des Pflegegeldes ab der Stufe 4 und einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden sollen nun diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden“, beschreibt AK-Expertin Eva Stöckl die Eckpunkte dieser Neuregelung.
zum SeitenanfangErfolge für AK-Rechtsvertretung
Im Jahr 2011 haben die Beratungen zum Pflegegeld im Vergleich zum Jahr 2010 um rund 45 Prozent zugenommen. Insgesamt wurden in den Jahren 2010 und 2011 von der AK Salzburg in 110 Fällen kostenlose Rechtsvertretungen übernommen und der Klagsweg beschritten. Und das mit Erfolg: „In etwa der Hälfte der von uns vertretenen Fälle bekamen wir vor Gericht Recht und den Pflegebedürftigen wurde das Pflegegeld oder eine höhere Pflegegeldstufe zugesprochen“, freut sich AK-Sozialexpertin Stöckl.
zum SeitenanfangAK fordert verbesserte Gutachten
„Es braucht Verbesserungen bei den Pflegegeldeinstufungen, damit lange Gerichtsverfahren für die Betroffenen möglichst vermieden werden können“, fordert Pichler. Auch der Rechnungshof kritisierte im Jahr 2010 die uneinheitliche und oftmals mangelnde Qualität der Begutachtungen bei der Pflegegeldeinstufung. Verbesserungen in der Vollziehung müssen aber auch ausreichende Weiterbildung und Schulungen der Gutachter und Gutachterinnen beinhalten. An die Reduktion der Entscheidungsträger sowie die Einbindung von Pflegefachkräften hat die AK deshalb hohe Erwartungen.
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