Pflegeprävention und –rehabilitation:
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Demografische Prognosen
Demografische Prognosen gehen davon aus, dass durch die Zunahme älterer Personen und die Änderung der Familienstrukturen der Bedarf an Pflege und Betreuung in den nächsten Jahrzehnten ansteigen wird. Während die Neuorganisation und –strukturierung sowie die Finanzierung unseres Pflege- und Betreuungssystems zunehmend zum Thema der politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskussion geworden sind, spielen Fragen, inwieweit Pflegeprävention und –rehabilitation dazu geeignet sind, Pflegebedürftigkeit zu reduzieren und/oder zumindest zeitlich hinauszuzögern, noch kaum eine Rolle.
Bewusstsein schaffen
Die AK Salzburg hat die weitgehend ungenutzte Strategie altersspezifischer Gesundheitsförderung und Prävention zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Pflege- und Gesundheitssystems im Rahmen einer Veranstaltung thematisiert. Unsere Aufmerksamkeit richtet sich vor allem darauf, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gesundheitsförderung und –vorsorge, sowie Prävention und Rehabilitation einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit leisten können. Die konkrete Lebenssituation pflegebedürftiger Personen kann durch entsprechende Maßnahmen verbessert werden, gesamtgesellschaftlicher Nutzen entsteht, indem durch verstärkte Maßnahmen der Pflegeprävention und –rehabilitation Kosteneinsparungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitssektor erreicht werden können.
Unter Pflegeprävention werden Maßnahmen verstanden, die bereits vor Auftreten von Pflegebedürftigkeit ansetzen und daher die Vermeidung oder zumindest Hinauszögerung von Pflegebedürftigkeit zum Ziel haben. Maßnahmen der Pflegerehabilitation setzen beim bereits vorhandenen Zustand der Pflegebedürftigkeit an, um den Gesundheitszustand und damit die Pflegebedürftigkeit betroffener Personen einerseits zu verbessern oder zumindest die Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern.
Fakten
Derzeit leben in Österreich ca. 400.000 PflegegeldbezieherInnen (rund 5 % der österreichischen Bevölkerung). Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich diese Zahl – selbst unter moderaten Annahmen des Wifo -bis zum Jahr 2030 auf 536.000 PflegegeldbezieherInnen erhöhen. Kritische Szenarien gehen davon aus, dass sich die Zahl der PflegegeldbezieherInnen im Jahr 2030 auf 623.000 Personen erhöhen wird. Gleichzeitig sinkt aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen die Zahl der pflegenden Angehörigen, zumeist Frauen, die heute immer noch 80% der häuslichen Pflege übernehmen.
Der Demografiebericht 2008 des Landes Salzburg geht von zwei Trends der Bevölkerungsentwicklung des Landes Salzburg in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aus: stark gebremstes Bevölkerungswachstum sowie immer stärkere Alterung (sogar beschrieben als Überalterung) der Bevölkerung.
- Die Einwohnerzahl wird von cirka 530.000 Einwohnern im Jahr 2007 auf cirka 580.000 Einwohner im Jahr 2050 anwachsen. (Zunahme von cirka 0,2% pro Jahr).
- Die Zahl der Seniorinnen und Senioren (über 65-Jährige) wird von derzeit rund 82.000 um 74 % auf rund 143.000 im Jahr 2032 und auf cirka 168.000 im Jahr 2050 anwachsen (dies kommt einer Verdoppelung gleich).
- Der Anteil der 85-Jährigen und darüber wird von derzeit 1,7 % über 3,9 % im Jahr 2032 auf 6,8 % im Jahr 2050 ansteigen.
- Auch das Verhältnis der potenziell familiär/informell Pflegenden zu den potentiell Pflegebedürftigen wird sich ändern. Derzeit entfallen 3,3 potentiell pflegende Frauen auf eine pflegebedürftige Person im Alter von 80+; im Jahr 2050 wird es voraussichtlich nur mehr 1 Person sein.
- Die Zahl der Einpersonenhaushalte wird in Österreich langfristig rund viermal so stark ansteigen wie die Zahl der Mehrpersonenhaushalte und im Jahr 2050 einen Anteil von 41,3 % der Haushalte stellen.
- Ca. 80 % der Pflege wird von nahen Angehörigen, zumeist Frauen, erbracht. Dieses „Pflegepotential“ der Frauen wird, insbesondere durch die höhere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen (verbesserte Ausbildung von Frauen, höhere Löhne, Ausweitung des Dienstleistungssektors, Zunahme der Teilzeitbeschäftigung) sowie durch die Veränderung der Familienstrukturen und des Geschlechterverhältnisses abnehmen.
- Deutlich ändern wird sich die Altersstruktur der Erwerbspersonen, die parallel zur Gesamtbevölkerung altert. In Salzburg steigt der Anteil der über 45jährigen Erwerbstätigen von 28,1 % im Jahr 2001 auf 40,6 % im Jahr 2050. (österreichweit von 28,2 % auf 39,8 %).
Forderungen
Die physische und psychische Gesundheit bzw. der Ausschluss von lang andauernder Krankheit und Pflegebedürftigkeit hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, in erster Linie vom sozioökonomischen Status – vor allem von Einkommen und Bildung, Arbeits- und Umweltbedingungen, sozialen Beziehungen und Lebensstil. Es gilt also, die Determinanten von Gesundheit auch im Rahmen von Pflegeprävention zu beeinflussen.
Die Gesundheitsförderung muss Strategien verfolgen, die auf die Veränderung der Gesundheitsbedingungen und auf die Beeinflussung sozialer Faktoren (Wohn- und Lebensumwelt, Arbeitsbedingungen, soziale Integration, Netzwerke) abzielen. Dabei muss der Einfluss sozialer Ungleichheiten auf die Gesundheit berücksichtigt werden. Neben Beratung und Aufklärung der Bevölkerung, bedarf es insbesondere Maßnahmen, die auf die Veränderung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung abzielen. Gesundheitsförderung muss dabei in verschiedenen Settings stattfinden, in denen wir unser Leben verbringen: in der Schule, am Arbeitsplatz, im sozialen Umfeld unserer Wohngegend und im Kontakt mit Gesundheitsdiensten. Dieser Settingansatz ist darauf ausgerichtet, im jeweiligen Setting gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen und eine setting-spezifische Gesundheitspolitik zu entwickeln. Es soll dabei Gesundheitsförderung in den jeweiligen Bereich integriert werden bzw. mit dessen Alltagsaktivitäten verbunden werden, damit die Gesundheit „routinemäßig“ Eingang in die Lebenswelten findet.
In seiner Gesamtheit ist das österreichische Pflegesystem noch nicht auf Pflegeprävention und –rehabilitation ausgelegt. Derzeit haben Pflegebedürftige mangels gesetzlicher Grundlage auch kaum einen Zugang zu Maßnahmen der Pflegeprävention und –rehabilitation.
Perspektivisch erscheint es aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen dringend notwendig, verstärkt auf Pflegeprävention und –rehabilitation zu setzen. Als Ziel sollte Prävention und Rehabilitation jedenfalls in der Art 15a B-VG-Pflegevereinbarung verankert werden und durch entsprechende Bundes- und Landespflegegeldgesetze umgesetzt werden. Zusätzlich bedarf es der Schaffung individueller Rechtsansprüche auf Rehabilitation.
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