Ferialarbeit und Pflichtpraktikum: Ohne Probleme hackeln
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Sommerzeit ist besonders für viele junge Menschen Arbeitszeit. Entweder als Ferialjobber, um sich ein ordentliches Taschengeld dazuzuverdienen. Oder um das in vielen Ausbildungsformen vorgeschriebene Pflichtpraktikum zu absolvieren. Bei beiden Arbeitsverhältnissen gibt es verschiedene Dinge zu beachten.
Gerade Eltern sollten ihre Kinder dabei unterstützen. Besonders, wenn es sich um das erste Arbeitsverhältnis oder Praktikum handelt. Für die Entlohnung gibt es meist ebenso klare Regeln wie für Arbeitszeiten. Auch einen Dienstzettel muss der Arbeitgeber immer ausstellen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert. Und nicht zuletzt der kleine aber feine Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und Job: Beim Praktikum müssen die Jugendlichen etwas lernen, das im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung steht.
Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum zusammengefasst – damit nichts schiefgeht.
Hier finden Sie 10 Tipps für den Ferialjob.
Worauf Praktikanten achten sollten ist in diesem Artikel kurz und verständlich ausgeführt.
Weitere Hinweise, Broschüren und Musterbriefe finden Sie in der Infobox.
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Infobox
Downloads
- Muster für einen Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum Gastgewerbe)
- Muster für einen allgemeinen Praktikanten-Arbeitsvertrag

