Preisauszeichnung
Wenn Sie als Konsument Preisvergleiche machen möchten, ist es notwendig vor dem Kauf über die verlangten Preise auch informiert zu werden.
Waren, die sichtbar - d.h. in Schaufenstern, in Schaukästen, auf Verkaufsständen, innerhalb und außerhalb der Geschäftsräume - angeboten werden, müssen ausgezeichnet werden.
Ausnahmen sind rezeptpflichtige Arzneimittel, die preisgeregelt sind, sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Preisauszeichnung bei Dienstleistungen
Auch eine Reihe von Dienstleistungsbetrieben, wie z.B. Installateure, Elektriker, Tapezierer, Friseure, Wäschereien, usw. müssen die Preise für ihre typischen Leistungen auszeichnen.
In einem Preisverzeichnis, das im Geschäftslokal deutlich ersichtlich für den Konsumenten angebracht werden muss, ist der Preis für die gesamte Leistung oder für eine Leistungseinheit (Arbeitsstunde) anzugeben. Wegekosten wären dabei auch auszuzeichnen. Sollte es der Fall sein, dass Ihnen in der Rechnung ein anderer Preis als der ausgezeichnete verrechnet wird, so müssen Sie nur den Preis bezahlen, der im Preisverzeichnis stand.
Vor der Tür
Friseure, Textilreiniger, Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure, Fitnesscenter, Schlankheitsstudios und Wechselstuben haben ihre Preise so auszuzeichnen, dass sie vor Betreten des Geschäfts gesehen werden können.
Preisauszeichnung bei Tankstellen
Der Preis muss von der Straße aus gut lesbar sein. Die dreistellige Cent-Angabe wurde anlässlich der Euro-Umstellung eingeführt und hat sich auch in den Nachbarländern bewährt.
Preisauszeichnung im Gastgewerbe
Für Speisen und Getränke, die in Gasthäusern angeboten werden, müssen die Preise (Inklusivpreise mit Zuschlägen aller Art) in Preisverzeichnissen ausgezeichnet sein. Diese Verzeichnisse müssen in ausreichender Zahl auf den Tischen aufliegen und jedem Gast vor Entgegennahme der Bestellung vorgelegt werden. Auf Verlangen sind sie auch vor der Abrechnung vorzulegen.
Werden regelmäßig auch warme Speisen verkauft, muss zusätzlich neben der Eingangstür oder in dessen Nähe ein Preisverzeichnis angebracht sein.
Ärger hat in der letzten Zeit mit dem Glas Leitungswasser gegeben. Ist es im Preisverzeichnis angeführt, kann der Wirt den Preis verrechnen. An sich sollte – so auch die Interessensvertretung der Gastgewerbebetriebe - aber ein Glas Leitungswasser nicht verrechnet werden, wenn der Gast bereits etwas anderes konsumiert.
In Beherbergungsbetrieben, z.B. Hotels, Pensionen, müssen in den Zimmern an gut sichtbarer Stelle die Zimmerpreise ausgezeichnet sein. Auch hier gilt, es muss Ihnen der Bruttopreis (also z. B. einschließlich einer Kurtaxe) genannt werden.
Preisauszeichnung bei Finanzdienstleistungen
Die Banken sind verpflichtet, im Kassensaal in einem Schalteraushang die verrechneten Spesen auszuhängen. Der Schalteraushang muss folgende Angaben enthalten:
- Verzinsung von Spareinlagen
- Entgelte, die im Zusammenhang mit Spareinlagen und sonstigen Dienstleistungen im Privatkundenbereich verlangt werden
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angaben über die Einlagensicherung von Sparbüchern.
Konto
Bei der Kontoeröffnung wird ein Verbrauchergirokontovertrag erstellt. Das Verbraucherkredit sieht vor, dass der Konsument bereits bei Kontoeröffnung und dann regelmäßig über die Höhe des Sollzinssatzes informiert werden muss.
Kredit
Unverbindliche Kreditangebote und Kreditverträge (Konsum- und Hypothekarkredite) haben sowohl den Sollzinssatz als auch den effektiven Jahreszinssatz (Zinssatz inklusive Kosten) zu enthalten. Auch die Kosten des Kredites sind in schriftlichen Unterlagen anzugeben. Darüber hinaus hat die Bank den Kreditkunden in einem laufenden Vertrag rechtzeitig über Änderungen des Sollzinssatzes zu informieren.
Sparbuch
Im Sparbuch muss der geltende Jahreszinssatz und Spesen, die verrechnet werden, im Sparbuch an auffallender Stelle eingetragen werden. Wenn sich der Zinssatz ändert, muss die Änderung mit Angabe des Datums, ab dem die Änderung gilt, bei der nächsten Vorlage des Sparbuches eingetragen werden.
Wechselstuben
Kreditinstitute, die auch das Wechselstubengeschäft betreiben bzw. Wechselstuben müssen die Preise für das Wechseln und die Kurse dafür, so aushängen, dass sie auch außerhalb des Schalterraumes (z.B. in der Auslage) gut lesbar sind.
Privat-Kreditvermittler
Privat-Kreditvermittler müssen die verrechneten Provisionen in einem Preisaushang im Geschäftslokal auszeichnen. Die Provision darf nicht mehr als 5 % der Bruttokreditsumme ausmachen.
Kontakt
Internetabzocke, Telefon, Energie, Lebensmittel
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Reisen, Versicherung, Banken, Kredit
Tel: 0662 8687-92
Kaufen, Dienstleistungen, Gewährleistung, Schadenersatz
Tel: 0662 8687-90
Wohnen, Miete und Eigentum
Tel: 0662 8687-120
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