Die Empfehlungen des Rechnungshofes
02.06.2010
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Hier finden Sie die Empfehlungen aus dem aktuellen Rechnungshofsbericht sowie die Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg.
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Empfehlungen des Rechnungshofberichtes
- Es sollte ein an das UGB angenäherter Jahresabschluss erstellt und auf dessen Basis die wirtschaftliche Entwicklung der AK Salzburg gesteuert werden. Diese Vor- gangsweise sollte auch bei den Nebenbetrieben bfi Salzburg und Hotel Josef Brunauer angewendet werden. (TZ 6)
- Aufgrund des anhaltenden Liquiditätsabflusses sollten die von der AK Salzburg angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation umgehend in Form eines umfassenden Rationalisierungskonzepts konkretisiert und umgesetzt werden. (TZ 8)
- Im Zuge des dringend zu erstellenden Rationalisierungskonzepts zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation sollte auch für den Aufbau von finanziellen Reserven für zukünftige Vorhaben gesorgt werden. (TZ 9)
- In den Jahresvoranschlägen sollte der erwartete Kammerumlagebetrag entsprechend der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nach unten revidiert und ein Szenario ohne dessen Steigerung erstellt werden. (TZ 10)
- Bei der Planung des Jahresvoranschlags sollten Maßstäbe im Sinne einer verstärkten kaufmännischen Vorsicht angelegt werden. (TZ 11)
- Für den Zeitraum von 2009 bis 2014 sollte neuerlich ein Finanzplan erstellt und laufend Soll-Ist-Vergleiche zwischen diesem und dem Voranschlag bzw. dem Rech- nungsabschluss vorgenommen werden. Des Weiteren sollte der Vorstand den Finanzplan über die Funktionsperiode hinausgehend um eine rollierende Planung in jährlichen Abständen erweitern, um einen Überblick über die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung in der kommenden Funktionsperiode zu gewinnen.
- Die Kostenrechnung sollte vermehrt für die Steuerung der Abläufe unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit genutzt werden. Dazu sollte die AK Salzburg die Kostenrechnung zu einem Planungs- und Controllinginstrument ausbauen. Als erster Schritt sollte eine Plankostenrechnung mit Soll-Ist-Vergleichen sowie die zeitnahe Erfassung der Ressourcen und die Berechnung der Kosten von Einzelleistungen eingeführt werden. (TZ 13)
- Die Interne Revision sollte zielgerichtet mit der Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Kammergebarung befasst werden, wie bspw. der Prüfung der Finanzierungsentwicklung des Kammerbetriebs, der Einhaltung des Budgets, der Effizienz der Nebenbetriebe usw. (TZ 14)
- Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Sicherung der Qualität und der Verlässlichkeit der Abschlussprüfung sollte der beeidete Wirtschaftsprüfer in regelmäßigen Zeitabständen, z.B. in einem fünfjährigen Turnus, neu bestellt und damit eine externe Rotation eingeführt werden. (TZ 15)
- Die Ergebnisse aus der Evaluierung des Leistungsportfolios sollten rasch für den Ausbau der Kostenrechnung zu einem Controlling- und Steuerungsinstrument genutzt und das Kostenbewusstsein der Führungskräfte verstärkt werden. (TZ 16)
- Zur transparenteren Darstellung der wirtschaftlichen Lage der AK Salzburg sollte im jeweiligen Jahresabschluss die Höhe ihrer Haftung für Pensionen, bezogen auf das laut Pensionskasse volle Deckungserfordernis, dokumentiert werden. (TZ 17)
- Es sollten mit der Pensionskasse rasch Gespräche aufgenommen werden. Dabei wäre eine Erhöhung der monatlichen Zahlungen oder eine Anpassung der Pensions-regelungen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten ins Auge zu fassen. (TZ 18)
- Die Strategie, in Stabstellen verstärkt Personal bei gleichzeitigem Abbau von Personal im operativen Bereich einzusetzen, wäre zu überdenken, weil die Wahrnehmung der Kernaufgaben Vorrang haben sollte. Weiters sollten Personen in Altersteilzeit sowie in der Personalreserve im Stellenplan erfasst werden, um ein vollständiges und transparentes Bild über den Umfang des Personaleinsatzes zu erhalten. (TZ 19)
- Im Kammerbüro sollte ein kennzahlengestütztes Controllingsystem zur Überwachung und Steuerung der Nebenbetriebe eingerichtet werden, um zukünftig deren wirtschaftlich effiziente Führung zu gewährleisten.
- Für das bfi Salzburg sollten verbindliche und widerspruchsfreie strategische Ziele festgelegt und das Kursangebot danach ausgerichtet bzw. redimensioniert werden. Dabei sollte die Einrichtung eines Fachbeirats aus anerkannten externen und AK-eigenen Experten zur fachlichen Begleitung des Direktors bei der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des bfi Salzburg erwogen werden. (TZ 22)
- Das hohe Ausmaß an Standardisierung und zuverlässiger Planbarkeit sollte für eine kostengünstige Kalkulation der AMS-Kurse genutzt werden, um dadurch die Wett-bewerbsfähigkeit zu erhöhen. (TZ 23)
- Insbesondere im Bereich des Personals des bfi Salzburg sollten Einsparungsmaßnahmen vorgenommen bzw. dieses effizient eingesetzt werden. (TZ 24)
- Künftig sollte für das bfi Salzburg ein an das UGB angenäherter Abschluss erstellt und auf dessen Basis die wirtschaftliche Entwicklung des bfi Salzburg gesteuert werden. (TZ 25)
- Im bfi Salzburg sollte die Kostenrechnung zeitnah erstellt und eine Plankostenrechnung mit Soll-Ist-Vergleichen eingeführt werden. (TZ 26)
- Die Kontrollrechte gegenüber dem Direktor des bfi Salzburg sollten voll ausgeschöpft und in künftigen Dienstverträgen dessen Berichtspflichten und Weisungs-gebundenheit an den Direktor der AK Salzburg klar festgelegt werden. (TZ 27)
- Der administrative Aufwand zur Erstellung der Kurse im bfi Salzburg sollte möglichst beschränkt und das vorhandene Lehrpersonal verstärkt für die Unterrichts- tätigkeit herangezogen werden. (TZ 28)
- Das bfi Salzburg sollte ein zielgerichtetes Personalcontrolling durchführen, um das Personal flexibel an die Auftragslage anpassen zu können. (TZ 29)
- Die Ausgliederung des bfi Salzburg in Form einer rechtlich selbstständigen Einheit sollte unter Kosten-Nutzen-Aspekten erwogen werden. Dabei wären die Ausgliederungsziele in einem Ausgliederungskonzept bezüglich Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug klar zu formulieren und zu quantifizieren. (TZ 30)
- Ein Unternehmenskonzept sowie ein Businessplan sollten für das Hotel Josef Brunauer erstellt werden, um dessen Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
- Es sollten eine Erhöhung des Nächtigungspreises in Betracht gezogen und auf der Kostenseite Einsparungen (z.B. Personal) vorgenommen werden. Um einen Substanz- verlust des Anlagevermögens zu vermeiden sowie um für künftig notwendige Investitionen über die erforderlichen Mittel zu verfügen, sollte auch die Deckung der Ab-schreibungen aus den Erträgen angestrebt werden. (TZ 32)
- Für das Hotel Josef Brunauer sollte ein an das UGB angenäherter Jahresabschluss erstellt und auf dessen Basis die wirtschaftliche Entwicklung des Hotels Josef Brunauer gesteuert werden. (TZ 33)
- Die Ausrichtung des Restaurantbetriebs im Hotel Josef Brunauer auf einen größeren Kreis von Gästen sollte in Betracht gezogen werden. Weiters wäre zu überlegen, den Restaurantbetrieb auszulagern. (TZ 35)
- Die Ausgliederung des Hotels Josef Brunauer in Form einer GmbH sollte erwogen werden, weil diese Gesellschaftsform den Gegebenheiten eines auf Gewinn orientierten Unternehmens entsprechen würde und die Restriktionen, welche sich insbesondere aus dem Kollektivvertrag der AK ergaben, vermieden werden könnten. Im Einzelnen sollten die Ausgliederungsziele in einem Ausgliederungskonzept bezüglich Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug klar formuliert und quantifiziert werden. (TZ 36)
- Sowohl die Einstellung der Mitgliederzeitung MAKazin als auch der Tauschbörsen sollte in Betracht gezogen werden. (TZ 37)
- Die Form des offiziellen Jahresabschlusses ist der AK-Salzburg durch die geltende bundesweite Rahmenhaushaltsordnung (RHO) für die österreichischen Arbeiterkammern zwingend vorgeschrieben und von dieser nicht abänderbar. Es können aber der bereits seit zehn Jahren im Rahmen der Kostenrechnung angestellten und dem Vorstand jährlich zur Verfügung stehenden betrieblichen Ergebnisrechnung – die den betriebswirtschaftlichen Überschuss bzw. Verlust bereits in Anlehnung an das UGB darstellt – zusätzliche Kennzahlen beigefügt werden.
Für die beiden Nebenbetriebe BFI und Hotel Brunauer sind die Vorarbeiten zur Ausgliederung in selbstständige GesmbH´s im Gange und werden diese ihr Rechnungswesen im Falle der Augliederung auf Basis des UGB aufzubauen haben. - Das Rationalisierungskonzept wird in Form eines mehrjährigen Sparprogramms bereits umgesetzt. Grundlage hiefür ist die Beschlussfassung des Vorstands vom Juli 2009, in dem für die Funktionsperiode 2010 – 2014 ein jährlicher Beitrag zur Leistungsvorsorge von zumindest € 2,0 Mill. p.a. in Budgetierung und Umsetzung vorgegeben wird.
- Hauptmotiv zur Gestaltung der obgenannten mittelfristigen Finanzplanung ist die Wiederherstellung einer besser gesicherten Liquidität und der Aufbau nennenswerter finanzieller Reserven.
- Die Jahresvoranschläge 2004 – 2008 wiesen, wie bereits vorher dargestellt, immer einen geringeren Voranschlagswert bei den Erträgen auf als dann im Rechnungsabschluss realisiert. Die positive Differenz lag dabei zwischen € 211.000,-- und € 585.000,--. Der Jahresvoranschlag 2009, ursprünglich noch vor der Finanzkrise erstellt, wurde kurzfristig noch erheblich nach unten revidiert. Der Jahresvoranschlag 2010 wurde ohne Einnahmensteigerung erstellt, bei der Gestion des Jahresvoranschlags 2011 wird auch der Status der mittelfristigen Finanzplanung für 2012 – 2014 überprüft und erforderlichenfalls angepasst.
- Wie bereits oben erwähnt, wurde einnahmeseitig der Jahresvoranschlag immer nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht erstellt und gab es seit 1993 nur zwei Jahre, nämlich 1996 und 2009, wo die tatsächlichen Einnahmen aus der AK-Umlage etwas geringer waren als im Jahresvoranschlag angesetzt. Vermehrtes Augenmerk wird der unbedingten Einhaltung der vorgegebenen Ausgaben gemäß Budget geschenkt. Ein erhöhter Spielraum im Rahmen kaufmännischer Vorsicht für allfällige negative Abweichungen bei der Budgetierung der Mittelzuführungen an die beiden Betriebe BFI und Hotel Brunauer ist dabei geboten.
- Der mittelfristige Finanzplan wurde im Juli 2009 dem Vorstand zugeleitet und beschlossen und wurde um eine rollierende Planung im Jahresabstand erweitert.
- Die AK-Salzburg ist die einzige Arbeiterkammer mit einer Kostenträgerrechnung. Ein Versuch, diese Kostenrechnung zu einem Planungs- und Controllinginstrument auszubauen, ist Anfang dieses Jahrzehnts bereits erfolgt und war aufgrund der unterschiedlichen Logiken von Kostenrechnung und Budgetrechnung nicht erfolgreich. Wir werden die Kostenrechnung für die Planung ab 2011 wieder als Grundlage heranziehen und die damaligen Fehler vermeiden.
- Eine in diese Richtung gehende Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Direktion, Leitung des Rechnungswesens und der Internen Revision wurde im Jänner 2010 festgelegt. Basis bleibt die Stellenbeschreibung im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Stellenbewertung.
- Die Wirtschaftsprüfer wurden 2009 neu ausgeschrieben und ein neues Prüfungsunternehmen beauftragt, das bereits den Rechnungsabschluss 2009 prüfte.
- Wie bereits oben angeführt, wird die verbesserte Steuerung des AK-Büros mittels Plankostenrechnung und Evaluierung des Leistungsportfolios vorangetrieben.
- Im Rahmen des Jahresabschlusses wird künftig eine erweiterte Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen Pensionsverpflichtungen erfolgen.
- Eine Anhebung der jährlichen Zahlungen an die Pensionskasse um 50 % wurde bereits vorvereinbart.
- Die AK hält neuerlich fest, dass es in der vergangenen Funktionsperiode von 2004 – 2009 zu keinem Abbau von Personal im Bereich der Kernkompetenzen im Beratungsbereich gekommen ist. Die Organisationsreform 2004 hat lediglich in einigen Bereichen die Zuständigkeit verändert, am personellen Umfang der konkreten Tätigkeit zu Gunsten der Kunden aber nichts verändert.
Das Kammerbüro hält fest, dass in den Unterlagen, die über den Stand des Dienstpostenplans dem Vorstand zur Verfügung gestellt werden, alle MitarbeiterInnen, die sich in Karenz oder Altersteilzeit befinden, in vollständiger und transparenter Art und Weise dargestellt werden und mit den Personalzahlen übereinstimmen. - Dieses Controllingsystem wird im Zuge der geplanten Ausgliederung der beiden Betriebe in selbständige GesmbH´s implementiert.
- Eine entsprechende Unterlage „Strategie Bildung“ wurde 2010 beschlossen. Nunmehr wurden für das BFI entsprechend widerspruchsfreie strategische und operative Ziele im Rahmen des neuen Organisationskonzepts, das vom Vorstand am 08.04. beschlossen wurde, daraus abgeleitet. Ein Bildungsbeirat aller im Bildungssystem der AK tätigen führenden Personen (Bildungsreferat, BFI, Fachhochschule, Forschung, Arbeitsmarktpolitik u.a.) wurde 2010 eingerichtet. Im Bedarfsfall wird dieser Bildungsrat um externe Experten ergänzt.
- 2009 gelang es dem BFI mit einem Rekordvolumen von € 4,3 Mill. Beauftragungssumme Nummer eins am Salzburger AMS-Markt zu werden. Entscheidender Grund hiefür war und ist die Fähigkeit des BFI, komplexe und umfangreiche Aufträge in Krisenzeiten abzuwickeln, die eben keine Kurse mit hohem Standardisierungsgrad sind. Auf mittlere Sicht wird die Bedeutung standardisierter, kürzerer Maßnahmen wieder wachsen. Das BFI muss daher seine internen Abläufe so straffen und reorganisieren, dass Standardangebote schneller erstellt und abgewickelt werden können sowie preislich konkurrenzfähig, aber dennoch Kostendeckend sind. Der umfangreiche in Arbeit befindliche Change-Managementprozess des BFI soll dies gewährleisten.
- Ein umfangreicher Restrukturierungs- und Organisationsprozess im BFI, der effizienz- und effektivitätssteigernd wirkt und entsprechende Skalenerträge erwirtschaften lässt, ist in der Umsetzungsphase.
- Aufgrund der Vorbereitung der Ausgliederung in eine GesmbH wird diese Empfehlung 2011 umgesetzt.
- Kostenrechnung und Plankostenrechnung werden mit dem bereits beschlossenen Restrukturierungskonzept neu aufgesetzt.
- Dieser Empfehlung wird im Zuge der geplanten Ausgliederung des BFI in eine GesmbH nicht Rechnung getragen, sondern wird die Eigenverantwortlichkeit der beiden neuen BFI-Direktoren verstärkt und das AK-Präsidium bzw. der AK-Direktor über den Wege des Aufsichtsrats und der Generalversammlung die Eigentümerrechte wahrnehmen.
- Im neuen Organisationskonzept wurde auf Effizienz und Effektivität sowohl im Bereich der Kursplanung als auch in der Unterrichtstätigkeit vorrangig Bedacht genommen.
- Die internen Richtlinien zur TrainerInnenbeschäftigung sind, auch auf Grund geänderter Vorgaben des AMS, bereits in der Umsetzungsphase.
- Der Vorbereitungsauftrag zur Ausgliederung des BFI ist vom Vorstand der AK ergangen und wird von der Direktion der AK sowie der Geschäftsführung des BFI bearbeitet.
- Ein neuer Businnesplan für das Hotel Brunauer sowie die modifizierte strategische Ausrichtung wurde dem AK-Vorstand vom neuen Direktor des Hauses am 26.02.2010 vorgestellt.
- Von der neuen Direktion des Hotel Brunauer wurde bereits eine Modifizierung der Preispolitik vorgenommen und schon eine spürbare Erhöhung des durchschnittlichen Nächtigungserlöses erzielt.
Eine Erweiterung der Zielvorgabe von der derzeitigen Nulllinie hin zu zusätzlicher Deckung der Abschreibungen wird mit der Direktion des Hotel Brunauer dann diskutiert, wenn die Erfüllung der jetzt gegebenen Zielmarke dauerhaft gesichert erscheint und dann die allenfalls hiefür erforderlichen Rahmenbedingungen festgelegt. - Aufgrund der in Vorbereitung befindlichen Ausgliederung des Hotel Brunauer in eine GesmbH wird dieses in Zukunft ihr Rechnungswesen auf der Basis des UGB gestalten.
- Diese Empfehlung entspricht nicht der vorgeschlagenen strategischen Ausrichtung der neuen Hoteldirektion. Von einer eigenständigen Führung des Restaurantbetriebes werden keine positiven betriebswirtschaftlichen Beiträge erwartet.
- Das betriebswirtschaftliche Konzept der neuen Hoteldirektion wurde dem AK-Vorstand im Februar präsentiert. Die Ausgliederung des Hotel Brunauer in eine GesmbH ist in Vorbereitung und werden die weiteren wirtschaftlichen Ziele einer zukünftigen GesmbH klar formuliert und quantifiziert.
- Die Mitgliederzeitung „Makazin“ wurde im Herbst 2009 eingestellt. An eine Einstellung der erfolgreichen und sozial- und familienpolitisch wichtigen Tauschbörse ist nicht gedacht.
Eine kostenmäßig günstigere Form wurde bereits 2009 durch die Verkürzung des Zeitraums von drei auf zwei Tage eingeleitet und werden weitere Einsparungsmaßnahmen ohne wesentlichen Qualitätsverlust der Leistung für 2010 vorbereitet und umgesetzt.
Information
Sollten Sie Interesse an einer Einsichtnahme des Berichtes haben, wenden Sie sich bitte an Sara Vidmar unter Tel: (0662) 8687-538.
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