Reisezeit
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Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird sind entgeltpflichtige Arbeitszeit.
Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.
Bei passiver Reisezeit (z.B. Reisen im Schlafwagen) kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden.
Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.
Reisebewegung während Wochenend- und Feiertagsruhe
Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.
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