Soziales Netz reißfest weben
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Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind in Österreich oft so gering, dass viele Menschen davon nur sehr schwer leben können! „Daher muss zu allererst unser soziales Netz armutsfest gemacht werden!“, fordert AK-Präsident Siegfried Pichler. Wenn das funktioniert, ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung, die nun unter der neuen Regierung umgesetzt werden soll, ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.
- AK für Mindestarbeitslosengeld und Mindestnotstandshilfe
- Höhe des Arbeislosengeldes ist eines der niedrigsten in der EU
- Forderungen
AK für Mindestarbeitslosengeld und Mindestnotstandshilfe
Im Jahr 2005 betrug das durchschnittliche Arbeitslosengeld in Österreich 711,20 Euro (Frauen: 631 Euro und Männer: 781 Euro). Die Notstandshilfe betrug durchschnittlich 570,20 Euro (Frauen: 485 Euro und Männer 615 Euro). Damit liegt das durchschnittliche Arbeitslosengeld unter der Armutsgefährdungsschwelle, die laut der EU-weiten SILC-Erhebung (EU-Statistics on Income and Living Conditions) bei 848 Euro liegt (Berechnung: 60% des gewichteten Medianeinkommens pro Kopf, 12-mal pro Jahr).
„Wer also in Österreich Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Anspruch nehmen muss, kann in eine schwerwiegende finanzielle Notlage geraten“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. „Deshalb fordern wir ein existenzsicherndes Mindestarbeitslosengeld und eine existenzsichernde Mindestnotstandshilfe, denn die Menschen leisten dafür auch entsprechende Beiträge.“ Außerdem würde man sich den aufwendigen Verwaltungsaufwand, der bei der Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung anfällt, ersparen. Denn wird diese umgesetzt, so soll das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe auf 726 Euro pro Monat bedarfsgeprüft aufgestockt werden. „Das heißt“, so Pichler, „bei allen arbeitslosen Menschen, deren Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weniger als 726 Euro pro Monat beträgt, muss für die Aufzahlung der „Bedarf" geprüft werden. Der bürokratische Aufwand steht dabei in keinerlei Verhältnis zur Höhe der Aufzahlungsbeträge, die oft nur 100 oder 50 Euro ausmachen.“
Experten setzen sich unter anderem damit am 20. März bei einer Tagung von AK und ÖGB zum Thema Grundsicherung auseinander (siehe hinten).
Höhe des Arbeislosengeldes ist eines der niedrigsten in der EU
„Außerdem ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich mit einer Nettoersatzrate von grundsätzlich 55% einer der niedrigsten in der EU“, so Pichler, „der EU-Durchschnitt liegt bei 75%.“ In Dänemark beispielsweise liegt die Nettoersatzrate bei 90% bei einer vierjährigen Anspruchsdauer – gekoppelt an eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und an einen umfassenden Anspruch auf Aus- und Weiterbildung. „Begrüßenswert ist zwar “, so Pichler, „dass die Notstandshilfe jetzt auf 60% des Nettoeinkommens angehoben werden soll, dies soll jedoch wiederum nur für Leistungen gelten, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen.“
Rund 13.000 ArbietnehmerInnen pro Jahr von Notstandshilfe ausgeschlossen, weil Partner verdient
Die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandhilfe ist dringend notwendig. „Bei der Notstandshilfe handelt es sich nicht um den Erhalt von Almosen, sondern um eine Versicherungsleistung, für die jeder und jede Anspruchsberechtigte im Laufe seiner Erwerbstätigkeit entsprechende Beiträge entrichtet hat“, betont Cornelia Schmidjell, Leiterin der Sozialpolitischen Abteilung. Daher ist es unverständlich, warum die Notstandshilfe nicht schon längst unabhängig vom Partnereinkommen gewährt wird. „Schließlich“, so Schmidjell, „trifft es pro Jahr rund 13.000 Frauen, die von dieser Leistung ausgeschlossen sind, und dies nur weil ihr Partner verdient. Mit Gerechtigkeit und Chancengleichheit hat das nichts zu tun.“
zum SeitenanfangForderung
Maßnahmen um Armut effizient zu bekämpfen
- Die Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf 75%
- einen Anspruch auf Mindestarbeitslosengeld und Mindestnotstandshilfe
- eine Verlängerung der Bezugsdauer
- die Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung von jungen Arbeitnehmern, die nach ihrer Ausbildung keinen Job finden
- die Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung von mehrfach geringfügig Beschäftigten, Freien Dienstnehmern und Neuen Selbständigen
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