Die AK-Tipps zum Weihnachtseinkauf
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Richtig einkaufen spart Ärger: Oft stehen die Konsumenten am Heiligen Abend vor dem Problem, dass Geschenke nicht gefallen, passen oder gar nicht funktionieren. Der Umtausch nach den Weihnachtsfeiertagen stellt sich oftmals sehr schwierig dar. Daher haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer rechtzeitig zu Adventbeginn einige Tipps zusammengestellt, um den Salzburgerinnen und Salzburgern Ärger unter dem Weihnachtsbaum zu ersparen.
Für viele Konsumenten beginnt der eigentliche Weihnachtsstress erst nach der Bescherung wenn es darum geht, Geschenke, die nicht passen, nicht gefallen oder defekt sind, zum Händler zurückzubringen. Sehr oft stellt sich das Umtauschen für die Betroffenen als schwierig dar. Die Leiterin der AK-Konsumentenberatung, Angela Riegler, kann ein Lied davon singen: „Nach den Feiertagen ist der Frust bei den Konsumenten besonders groß, da zu diesem Zeitpunkt selbst wir nicht immer helfen können. Deshalb ist es wichtig, vor oder schon während des Einkaufs einige Regeln zu beachten.“ Dass nicht genug informiert werden kann, zeigt der Beratungsalltag in der Arbeiterkammer - daher folgende kleine Konsumentenschutz-Nachhilfe, um Ärger und Frust bereits im Vorfeld zu vermeiden:
Quittung unbedingt aufheben
Für Weihnachtseinkäufe gilt wie bei jedem anderen Einkauf: Den Kassenzettel oder die Rechnung unbedingt aufheben! Sollte ein Produkt Mängel aufweisen, kann mit der Quittung problemlos nachgewiesen werden, wann und wo das Produkt gekauft wurde.
Kein gesetzliches Recht auf Umtausch
Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht, wobei unter Umtausch die Rückgabe einer mängelfreien Sache verstanden wird, die beispielsweise dem Beschenkten nicht gefällt. Kauft man daher ein Geschenk, sollte man jedenfalls darauf achten, dass auf der Rechnung oder am Kassenbon ein Umtauschrecht und auch die Frist, innerhalb der es ausgeübt werden kann, vermerkt werden.
Gutscheine sind praktisch, aber bergen Risken
Ein Gutschein hat den Vorteil, dass sich der Eigentümer im Rahmen eines Sortiments und des Gutscheinwertes sozusagen selbst beschenken kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Frist, innerhalb der der Gutschein eingelöst werden kann, möglichst lang ist (beispielsweise 3 Jahre). Kürzere Fristen von lediglich ein paar Monaten können leicht vergessen werden. Ist auf Gutscheinen kein Datum vermerkt, sind diese 30 Jahre gültig. Das Risiko beim Gutschein liegt darin, dass dieser wertlos wird, sollte das Unternehmen vor Einlösung in Konkurs gehen.
Achtung beim Teleshopping
Online-Einkäufe werden auch zur Weihnachtszeit immer beliebter. Statt aufwändiger Einkaufstouren, Gerangel um freie Parkplätze oder Warteschlangen an den Kassen, holt mann/frau sich das Kaufhaus sozusagen ins Wohnzimmer. „Immerhin 41 Prozent der 16- bis 74-Jährigen kauften im letzten Jahr im Internet“, berichtet Riegler. Darauf sollte man achten:
- Lieferzeit (Lieferzeit vereinbaren, damit Geschenke rechtzeitig eintreffen)
- Nebenkosten
- Bestellung speichern oder ausdrucken
- dass Firmenname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail angegeben sind
- dass die Bestellung via E-Mail bestätigt wird
- dass die AGB leicht zu finden und verständlich zu lesen sind
- dass über das Rücktrittsrecht eine Belehrung erfolgt
- dass der Preis samt Zusatzkosten aufscheint
- sowie am Europäischen E-Commerce-Gütezeichen
Spenden – Gütesiegel schafft Sicherheit
Traditionellerweise finden in der Advent- und Weihnachtszeit Spendenanliegen vermehrt Gehör. Das wissen auch die Spendensammler. Die häufigsten Spendenangebote erfolgen entweder in Form von Bargeld oder in Form einer Mitgliedschaft (Fördermitglied).
„Bargeldsammlungen bedürfen der behördlichen Bewilligung, deshalb sollte man sich immer den Ausweis, aus dem Veranstaltung und Zweck hervorgehen, zeigen lassen“, empfiehlt die AK-Konsumentenberaterin. Wenn man eine Fördermitgliedschaft unterschrieben hat - sich also zu einer regelmäßigen Spende verpflichtet hat - obwohl man nur einen Einmalbetrag spenden will, dann gibt es in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht. Beispielsweise dann, wenn man eine Einzugsermächtigung über eine Fördermitgliedschaft auf der Straße oder an der Haustüre unterschrieben hat.
Wer sicher sein will, dass seine Spende einem guten Zweck dient, orientiert sich am österreichischen Spendengütesiegel. Die Vereine und Institutionen, die ein österreichisches Spendegütesiegel besitzen, sind auf der Homepage www.osg.at abrufbar. Das österreichische Spendengütesiegel bekommen Vereine und Institutionen nur dann, wenn sie sich regelmäßig durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Zu den Kriterien dabei zählen eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, die satzungs- und widmungsgemäße Mittelverwendung sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
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