Schlüsselrolle für Betriebsräte

Der Begriff Mobbing ist zwar psychologisch definiert, jedoch kein rechtlicher Begriff. „In diesem Graubereich kommt Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Sicherheitsvertrauenspersonen eine Schlüsselrolle zu“, sagte AK-Vizepräsidentin Monika Schmittner bei der Eröffnung des Workshops, die sich selber seit einem Jahrzehnt mit dem Thema beschäftigt.

Dass Mobbing in einem Unternehmen nicht stattfindet, müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein, so Schmittner. „Es ist der teuerste Auslöser für Krankheiten und wirtschaftlichen Schaden, der pro Fall und Jahr zwischen 7.000 und 200.000 Euro ausmachen kann“, sagt Schmittner.

„Auch wenn Mobbing kein rechtlicher Begriff ist, können doch verschiedene Gesetze herangezogen werden“, sagt die AK-Juristin und Mobbingberaterin Gabriele Wonnebauer, die auch den Workshop am Dienstag, dem 5.10., veranstaltet hat. „Etwa mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Arbeitnehmerschutzgesetz, oder auch Tatbestände nach dem Strafgesetz wie üble Nachrede, oder Diebstahl. Zunehmend gibt es auch Probleme wie Datendiebstahl, wenn sich Mobber an einem fremden Computer vergreifen.“

Wie Mobbing vermeiden?

Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig und liegen häufig in der Organisation, im Führungsverhalten, in unklarer Aufgabenverteilung sowie Neu- oder Umstrukturierungen. „Oft ist der Aufgabenbereich im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel so schwammig beschrieben, dass ein Mitarbeiter leicht mit ungeliebten Arbeiten zu schikanieren ist“, so Wonnebauer. „Je klarer die Strukturen, die zu verrichtenden Tätigkeiten und Arbeitszeiten festgelegt sind, und wer wem welche Anweisungen geben kann, desto mehr trägt das zur Prävention bei.“

Mobbing geschieht, wo es geduldet wird. „Eine vorbeugende und bewusstseinsbildende Maßnahme kann eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sein, die klar zum Ausdruck bringt, dass Mobbing geächtet wird, und welche Vorgangsweise in einem Mobbingfall anzuwenden ist“, sagt Robert Priewasser, AK-Experte für Kollektives Arbeitsrecht.

Problem Beweislast

Mobbing hat unzählige Facetten, von Nicht-Grüßen über Verächtlichmachen bis zur Androhung von körperlicher Gewalt. Allen gemeinsam ist: wie beweisen? Wonnebauer rät deshalb, sich bei Mobbinghandlungen Zeugen zu suchen, etwa indem man es jemandem erzählt, und ein Mobbingtagebuch zu führen. Eine Vorlage dafür gibt es in der Broschüre der AK Salzburg „Mobbing am Arbeitsplatz“.

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