AK: Noch mehr Schutz vor Werbe-Haien
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Hinterhältig: Einem Schüler wurde ein dreimonatiger Vertrag im Fitnessstudio angedreht. Der Maturant wollte aber nur den Treuebonus, einen Monat Gratis-Training, wahrnehmen. Die AK Salzburg unterstützte den Burschen erfolgreich beim Vertragsrücktritt. Das Urteil ist rechtliches Neuland. „Die AK hat einmal mehr eine richtungsweisende Entscheidung bewirkt. Die Rechte der Verbraucher gegen unseriöse Keilermethoden wurden weiter gestärkt“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.
Für Bruno Neumayr war es ein stressiges Jahr. Der Tourismus-Schüler stand im Februar kurz vor seiner Matura und hatte kein eigenes Einkommen. Über eine Treuepunkte-Aktion der Alpenmilch Salzburg GmbH gewann der angehende Maturant einen Gratis-Monat im Injoy Fitnesscenter Bischofshofen.
Nach seinem ersten Training bat ihn sein Betreuer an einen Tisch und füllte eine „Mitgliedsvereinbarung“ aus. Dort war auch der Treuemonat eingetragen. Was Neumayr im Februar nicht wusste: Im Formular war außerdem eine vertragliche Bindung über drei Monate festgelegt. Die Kosten: 48 Euro pro Monat und weitere 86 Euro für Trainingsservice- und Kartengebühr. Der Betreuer hatte ihn nicht darüber informiert und mit dem Vertrag überrumpelt.
Konsumenten können nicht mehr so leicht überrumpelt werden
Bruno Neumayr musste das Fitnessstudio zur Einlösung seiner Treueprämie persönlich aufsuchen. Da er gleich am ersten Tag seines „Probetrainings“ mit einem Vertrag konfrontiert wurde, ähnelt die Treueaktion einer Werbefahrt. Schließlich hatte Neumayr das Studio ausschließlich zum Einlösen seines Gewinns aufgesucht.
In solchen Fällen besteht Rücktrittsrecht. Das Bezirksgericht St. Johann im Pongau hat der entsprechenden Darstellung von Rechtsanwalt Michael Oberbichler zugestimmt. Auch das Berufungsverfahren vor dem Landesgericht Salzburg ging zu Gunsten von Bruno Neumayr aus. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
„Diese Entscheidung ist Neuland und wirklich erfreulich. Sie unterbindet derart unseriöse Keilermethoden“, sagt AK-Konsumentenberater Peter Niedermayr. „Verbraucher die sich in einer ähnlichen Situation befinden haben jetzt gute Chancen, ebenfalls von den Verträgen loszukommen.“ Der Schmäh mit den teuren „Treuegeschenken“ funktioniert nicht mehr. AK-Tipp: Vertragsrücktritt per Einschreiben oder vor Ort mit Zeugen.
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