So funktionierts mit den Gutscheinen

Rechtzeitig zu Beginn der heißen Phase beim Weihnachtseinkauf haben die Konsumentenschützer wichtige Hinweise zusammengestellt, damit den Salzburgerinnen und Salzburgern böse Überraschungen unter dem Christbaum erspart bleiben. Gutscheine zu verschenken erfreut sich – speziell zu Anlässen wie Weihnachten – großer Beliebtheit.

Doch es gibt einige Dinge dabei zu beachten:

  • Wer vom Christkind einen Gutschein geschenkt bekommt, kann ihn nicht gegen Bargeld eintauschen.
  • Kostet das Produkt weniger als der Gutschein wert ist, bekommt man für den Rest meist einen neuerlichen Gutschein.
  • Gutscheine sind generell 30 Jahr lang gültig, wenn kein Datum vermerkt ist.
  • Eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeit ist möglich, etwa durch aufgedruckte Einlösefristen.
  • Geht das Unternehmen in Konkurs, kann ein gültiger Gutschein auch wertlos werden.
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