Ihr Anspruch auf Urlaub

Wie viel Urlaub bekommen Sie? Wann dürfen Sie ihn nehmen, wann verjährt er? Die wichtigsten Regeln rund um Ihre bezahlte Freizeit:

zum Seitenanfang

5 Wochen frei

Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben gilt jedoch das Kalenderjahr als Arbeitsjahr. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).

zum Seitenanfang

Ab wann bekomme ich Urlaub?

In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind.

So lange in der FirmaUrlaubsanspruch
2 Wochen 1 Arbeitstag bzw. 1,15 Werktage
1 Monat 2 Arbeitstage bzw. 2,5 Werktage
2,5 Monate 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage

Mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.

zum Seitenanfang

Wann verjährt mein Urlaub?

Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. von 2010 noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2011 und 2012, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

Ein Beispiel:

  • Im Urlaubsjahr 2010 haben Sie nur 2 Wochen Urlaub verbraucht.
  • Im Jahr 2011 gehen Sie 3 Wochen auf Urlaub.
  • Damit ist der Urlaub von 2010 verbraucht und der Urlaub von 2011 noch zur Gänze offen.
zum Seitenanfang

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ICH will?

Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).

zum Seitenanfang

Kann mich der Chef in den Urlaub schicken?

Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, Ihr Chef kann Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schicken.

zum Seitenanfang

Pünktlich vom Urlaub zurückkommen

Und wenn es noch so schön ist im Urlaub – sorgen Sie dafür, pünktlich wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist! Sonst können Sie Ihren Job und Ihre Ansprüche wegen unberechtigten Austritts verlieren. Der Urlaub kann nur verlängert werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das vereinbart haben.

zum Seitenanfang

Arbeiten im Urlaub?

Auch wenn Sie unabkömmlich scheinen und die Anrufe nicht abreißen: Urlaub ist Urlaub. Sie können es ablehnen, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen.

zum Seitenanfang

Geld statt Urlaub?

Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind.

zum Seitenanfang

Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte

Wer Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist, hat auch Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.

Beispiel: Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitjob

  • Ein Mann arbeitet an 5 Tagen insgesamt 40 Stunden pro Woche.
  • Er hat noch 3 Wochen (15 Tage) offenen Urlaub.
  • Er wechselt auf eine 18-Stunden-Woche verteilt auf 3 Tage.
  • Die 3 Wochen Urlaub bleiben erhalten. Aber: Sie entsprechen nun 9 Arbeitstagen.
  • Das ist keine Kürzung des Urlaubs, denn es können nach wie vor 3 Wochen Urlaub genommen werden.
Beispiel: Wechsel vom Teilzeit- zum Vollzeitjob

  • Eine Frau arbeitet an 3 Tagen insgesamt 18 Stunden pro Woche.
  • Sie hat noch 3 Wochen (9 Tage) offenen Urlaub.
  • Sie wechselt auf eine 40-Stunden-Woche verteilt auf 5 Tage.
  • Sie hat auch im Vollzeitjob 3 Wochen Urlaub. Aber: Die 3 Wochen Urlaub entsprechen jetzt 15 Arbeitstagen.
zum Seitenanfang

Mehr Urlaub für Langgediente

Ab dem 26. Dienstjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Sie müssen nicht alle Arbeitsjahre in ein und demselben Betrieb verbracht haben. Angerechnet werden z.B. auch:

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben (max. 5 Jahre insgesamt)
  • Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  • Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu)
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

4 + 9 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.

BRUTTO-NETTO-RECHNER