Feriencamp oder Hort sind teilweise steuerlich absetzbar

Neun Wochen Schulferien stellen viele Eltern vor organisatorischen Herausforderungen – mit Urlauben selbst von beiden Elternteilen lässt sich diese Zeitspanne meist nicht abdecken. Also wird nach Betreuung gesucht. „Das ist eine finanzielle Mehrbelastung“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. „Viele Eltern wissen aber nicht, dass sie Kosten für die Kinderbetreuung teilweise von der Steuer absetzen können!“

Seit 2009 gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen, nach denen Eltern Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können. „Das gilt auch für die Kosten von Feriencamps oder für einen Hort in den Sommerferien“, erläutert AK-Steuerexpertin Martina Blaha. Unter bestimmten Voraussetzungen:

  • das betreute Kind hat das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet

  • es wird von einer pädagogisch qualifizierten Person betreut

  • in der Rechnung müssen die reinen Betreuungskosten ersichtlich sein, weil Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc. nicht absetzbar sind.

„Am besten ist es, wenn die Eltern gleich beim Feriencamp oder im Hort um eine aufgeschlüsselte Rechnung ersuchen“, rät Blaha. Insgesamt können pro Kind und Kalenderjahr bis zu 2.300 Euro an reinen Betreuungskosten abgesetzt werden.

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