Umtausch ist Verhandlungssache
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Alles ist möglich, aber nichts ist fix: So das Fazit der Konsumentenschützer der Salzburger Arbeiterkammer, die 75 Unternehmen nach ihrem Umgang mit Umtausch und Rückgabe befragte. In Österreich gibt es nämlich kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht, den Firmen steht es völlig frei, es zu gewähren oder nicht. Die meisten Unternehmen tun dies allerdings, was auch die Salzburger AK-Umfrage bestätigte: egal ob befristet oder unbefristet, Warenumtausch, Geld zurück oder Gutschrift, Ausnahmen, mit und ohne Rechung - grundsätzlich, so das Umfrageergebnis, ist alles möglich. Aber: man kann sich auf nichts verlassen!
Das heißt, ein Recht auf den Umtausch oder die Rückgabe der Produkte muss im Einzelfall und gleich beim Kauf vereinbart werden – per Vermerk auf dem Kassabon bzw. der Rechnung, die man natürlich aufheben sollte. Zur Klarstellung: Während beim Umtausch eine andere Ware ausgesucht werden kann, wird bei der Rückgabe der Kaufpreis rückerstattet, in bar oder mit einer Gutschrift. Auch das ist Verhandlungssache!
AK-Konsumentenschützer Peter Niedermayr rät grundsätzlich: „Sie sollten sich unbedingt vor dem Kauf erkundigen, ob und auch unter welchen Bedingungen das Geschäft die Ware umtauscht oder zurücknimmt. Gibt es keine generelle Regelung, versuchen Sie auf jeden Fall, diese individuell zu vereinbaren. Nur so haben Sie im Streitfall auch eine Chance, Recht zu bekommen.
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